Sechs prämierte Kommunen können sich über je 40.000 Euro für vorbildliche Klimaschutzprojekte freuen. Der Wettbewerb soll herausragende Klimaaktivitäten bekannt machen und zur Nachahmung anregen.

„Mehr und mehr deutsche Kommunen erneuern mit Klimaschutzmaßnahmen ihre Infrastruktur vor Ort, senken den Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen und verbessern ihre Verkehrsangebote“, heißt es dazu in einer aktuellen Pressemitteilung. Sechs Kommunen sind Gewinner beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2024“. Der Wettbewerb soll vorbildliche Klimaschutzprojekte bekannt machen und weitere Kommunen zur Nachahmung anregen.
Vergeben wurden die Auszeichnungen während der Kommunalen Klimakonferenz in Berlin durch Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, und Prof. Dr. Carsten Kühl, Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Das Difu führt den bundesweiten Wettbewerb mit Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
Die gleichrangigen Preisträgerkommunen 2024
Kategorie 1: Großstädte und Städte (22 Bewerbungen)
– Stadt Oberhausen: Intelligentes Energiemanagement für Lehrschwimmbäder
– Landeshauptstadt Kiel: Klimaneutraler Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord
Kategorie 2: Mittel- und Kleinstädte (25 Bewerbungen)
– Stadt Borken: Vom Fabrikgelände zum klimagerechten Neubaugebiet
– Hansestadt Lüneburg: Mit Holz, Stroh und Lehm zum nachhaltigen Grundschul-Hort
Kategorie 3: Landkreise und kleine Gemeinden (36 Bewerbungen)
– Energiestadt Lichtenau: Sanierung der Realschule zum Klima-Campus
– Landkreis Bamberg: Mit Mobilstationen auf dem Weg zur Verkehrswende
KOMMENTAR
Keine Frage: Preise können durchaus helfen, das allgemeine Bewusstsein in den Verwaltungen zu ändern und zukünftige Entscheidungen zugunsten von mehr Klima- und Artenschutz beeinflussen. Aber sind wir ehrlich, müssen wir uns eingestehen, dass Preise und Belobigungen bei weitem nicht ausreichen, unsere aktuellen Probleme zu bewältigen – zumal der Föderalismus, die Kleinstaaterei, den Anstrengungen oft genug zuwider läuft. Denn wie man an der Anzahl der Bewerbungen (83) unschwer erkennen kann, sind die meisten Gemeinden eher im Gestern verhaftet (es gibt ca. 11.000). Es wird viel geredet, aber zu wenig getan.
Effektiver Klima- und Artenschutz hat in erster Linie mit den Rahmenbedingungen zu tun. Und hier sind die Gesetzgeber gefordert. Nach wie vor warten wir auf
- die Verschärfung des Klimaschutzgesetzes (verbindliche, ambitionierte Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen; Sanktionen bei Nichteinhaltung)
- die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (vereinfachte Genehmigungsverfahren, höhere Ausbauziele, verbesserte Förderbedingungen)
- die Anpassung des Baurechts, der jeweiligen Landesbauordnung, der Raumordnungs- und Planzeichenverordnung, (Förderung des energieeffizienten und auf Artenschutz ausgerichteten Bauens, erneuerbare Energien auf Dächern und an Fassaden, Dach- und Fassadenbegrünung, intelligent und gezielt bepflanzte und gepflegte Grünflächen)
- die Anpassung der Denkmalschutzgesetze (grundlegende optische Veränderungen z.B. durch Photovoltaik oder Begrünung dürfen derzeit nicht vorgenommen werden)
- die Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes (strengere Schutzbestimmungen für Arten und Lebensräume, drastische Einschränkung des Vorrangs von Bau- und Bergbauvorhaben gegenüber Landnutzung und Landschaftszerstörung; Verschärfung der Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur)
- eine Reform des Verkehrsrechts und des Personenbeförderungsgesetzes (Stärkung umweltfreundlicher Mobilitätsformen, Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und deutliche Bevorzugung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs)
- die Verschärfung des Wasserhaushaltsgesetzes (strengere Vorgaben zum Wasserschutz und zur Wassernutzung)
- die Novellierung eines Bodenschutzgesetzes auf Bundesebene (Minimierung des Flächenverbrauchs; Schutz des Bodens und der Bodenfauna)
- die Novellierung des Landwirtschaftsgesetzes, des Düngegesetzes und der Düngemittelverordnung, des Pflanzenschutzgesetzes und des Flurbereinigungsgesetzes
- die Novellierung des Waldgesetzes (Klimaresilienz/Funktion als CO2-Senken stärken)
- die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Fokus auf eine funktionsfähige und umfassende Kreislaufwirtschaft, drastische Reduktion des Abfalls, Wiederverwertbarkeit von organischen und anorganischen Abfällen; Eindämmung des Ressourcenverbrauchs)
- die Novellierung des Steuerrechts (ökologische Steuerreform: das Klima und die Umwelt schädigende Verhaltens- und Wirtschaftsweisen stärker belasten und Alternativen bevorteilen)
FAZIT: Preise sind gut für das Ego, aber kaum geeignet, einen grundlegenden Wandel herbeizuführen.
Hintergrund zum Wettbewerb
Der Wettbewerb wird jährlich vom Deutschen Institut für Urbanistik mit Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ausgelobt. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Der Wettbewerb richtet sich an Städte, Landkreise und Gemeinden. Die Jury besteht aus Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Umweltbundesamtes und der kommunalen Spitzenverbände. Bewerbungen waren in diesem Jahr in drei Kategorien möglich. Insgesamt stehen 240.000 Euro Preisgeld bereit, das wieder in Klimaprojekte zu investieren ist. In diesem Jahr wurden insgesamt 83 Bewerbungen eingereicht. Gesucht waren ambitionierte, innovative und effektive Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Kommunen und Regionen.
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