
Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft – Geologische Vereinigung (DGGV) fordert in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2025, dem Schutz der Grundwasserressourcen und der Trinkwasserversorgung Vorrang vor dem Bau von Windenergieanlagen in sensiblen Wasserschutzgebieten zu geben. Angesichts des zunehmenden Konflikts zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz des Trinkwassers betont die Fachsektion die unverzichtbare Bedeutung des Grundwassers, das in Deutschland die Hauptquelle für Trinkwasser darstellt. Die Stellungnahme hebt die Gefährdung durch Bauvorhaben in Schutzgebieten hervor und plädiert für eine klare Priorisierung der Trinkwassersicherheit in der Güterabwägung.
Grundwasser ist eine begrenzte Ressource, die durch Klimawandel, Landwirtschaft, Industrie und Verkehr vielfältigen Belastungen ausgesetzt ist. Um die Qualität und Verfügbarkeit zu sichern, werden Einzugsgebiete von Brunnen und Quellen durch Schutzgebietsverordnungen gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 23) besonders geschützt. Das DVGW-Arbeitsblatt W 101 (2021) unterteilt diese Gebiete in Schutzzonen: Zone I (Fassungsbereich), Zone II (engere Schutzzone) und Zone III (weitere Schutzzone). Besonders in der Schutzzone II gelten strenge Einschränkungen, die bauliche Anlagen, Verkehrswege, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder Eingriffe in die Grundwasserüberdeckung untersagen, um Verunreinigungen oder Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung zu verhindern.

Mit Besorgnis stellt die Fachsektion fest, dass Planungen für Windenergieanlagen zunehmend auch in Wasserschutzgebieten, einschließlich der sensiblen Schutzzone II, erfolgen. Diese Zone umfasst vergleichsweise kleine Flächen, sodass ein Verzicht auf Bauvorhaben dort keine wesentliche Einschränkung für die Energiewende darstellen würde. Dennoch könnten Bau-, Betriebs- und Rückbauphasen von Windparks sowie die Errichtung von Zuwegungen erhebliche Risiken für die Trinkwasserversorgung mit sich bringen. Solche Eingriffe verletzen nicht nur die Schutzgebietsverordnungen, sondern gefährden auch die langfristige Verfügbarkeit sauberen Trinkwassers, das als Grundlage für das Wohl der Allgemeinheit gilt.
Die Stellungnahme kritisiert, dass Ausnahmegenehmigungen von Schutzgebietsverordnungen gelegentlich erteilt werden, um Bauvorhaben zu ermöglichen, anstatt die Trinkwasserversorgung zu priorisieren. Solche Befreiungen sollten ausschließlich dem Ausbau oder der Sicherung der Wasserversorgung dienen. Auch private Wasserfassungen, etwa von Brauereien oder Mineralwasserfirmen, die oft keine behördlich festgelegten Schutzgebiete haben, müssen vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden. Die Fachsektion betont, dass die Interessen dieser Nutzer in der Abwägung gleichfalls berücksichtigt werden sollten.
Die Fachsektion Hydrogeologie lehnt daher die Errichtung von Windparks in Wasserschutzgebieten, insbesondere in der Schutzzone II, entschieden ab. Sie appelliert an Behörden, bei der Genehmigung von Bauvorhaben den nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung an erste Stelle zu setzen. Dieser Ansatz gewährleistet, dass die Trinkwasserversorgung auch unter den Herausforderungen des Klimawandels und steigender Nutzungsansprüche gesichert bleibt, ohne die Ziele der Energiewende grundsätzlich zu gefährden.
Die Fachsektion Hydrogeologie ist die größte Vereinigung von Hydrogeologie-Experten im deutschsprachigen Raum und bringt Fachleute aus Wissenschaft, Behörden und Unternehmen zusammen. Als assoziiertes Mitglied der Deutschen Vereinigung für Geowissenschaften (DVGeo) vertritt sie interdisziplinäre Interessen rund um den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Grundwasser. Die Stellungnahme unterstreicht die Verantwortung aller Akteure, die Trinkwasserversorgung als unverzichtbare Lebensgrundlage zu schützen und potenzielle Gefährdungen durch ungeeignete Bauvorhaben zu vermeiden.
Wortzahl: 450

