Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassung des Glyphosat-Mittels Roundup Future + Hintergrund

Durch | August 6, 2025

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Ende Juli beim Verwaltungsgericht Braunschweig eine Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht, um die Zulassung des glyphosathaltigen Herbizids Roundup Future von Bayer aufheben zu lassen.

Credits: Pugnalom
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Die DUH stuft die Zulassung vom März 2024 als rechtswidrig ein, da das BVL aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltrisiken von Glyphosat, des weltweit am häufigsten eingesetzten Totalherbizids, ignoriert habe. Stattdessen habe die Behörde veraltete Daten aus dem Jahr 2015 verwendet, was gegen EU-Recht verstoße.

Die DUH hatte bereits im März 2025 Widerspruch gegen die Zulassung eingelegt, wodurch einige Anwendungen von Roundup Future vorläufig ausgesetzt wurden. Da das BVL die Zulassung nicht zurückgezogen hat, folgt nun die Klage. Die Europäische Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 für weitere zehn Jahre genehmigt, trotz Bedenken einiger Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und einer Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Datenlücken einräumte. Studien zeigen zudem, dass die Wirkstoffkombinationen in Glyphosat-Produkten oft toxischer sind als Glyphosat allein, was die gesundheitlichen Gefahren wie Karzinogenität, neurotoxische Effekte und Störungen des Mikrobioms verstärkt.

Hintergrund

Das von Bayer als neu beworbene Pflanzenschutzmittel Roundup Future unterscheidet sich von älteren Roundup-Produkten durch ein überarbeitetes Additivsystem, das auf die heute in der EU verbotenen Tallowamine verzichtet. Die genaue Additivzusammenstellung hält Bayer zurück – sie wurde nicht veröffentlicht.

Der eigentliche Wirkstoff ist weiterhin Glyphosat, genauer in einer Konzentration von 500 Gramm pro Liter als Kaliumsalz. Bayer verspricht eine höhere Wirksamkeit auch unter schwierigen Umweltbedingungen wie beispielsweise Nachtfrösten um minus vier Grad. Die Formulierung ist als wasserlösliches Konzentrat erhältlich, das ein breites Wirk- und Zulassungsspektrum für Landwirtschaft, Garten- und Obstbau sowie auf Nichtkulturland besitzt und für HobbygärtnerInnen frei verkäuflich ist.

Die Umwelt- und Gesundheitswirkungen wurden in den letzten Jahren von verschiedenen Institutionen und durch zuständige Behörden analysiert. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Produkte mit Glyphosat teils deutliche Auswirkungen auf Bodenorganismen wie Regenwürmer sowie auf die Biodiversität bei Pflanzen und Insekten haben können. Insbesondere bei wiederholtem Einsatz besteht das Risiko, dass das Mittel ins Grundwasser gelangt.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ (Gruppe 2A) eingestuft, während europäische und US-Behörden in ihrer Gesamtschau bisher keinen klaren Beweis für ein signifikantes Gesundheitsrisiko bei sachgemäßer Anwendung sehen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Langzeitwirkungen bislang meist nur für den reinen Wirkstoff untersucht wurden, nicht für die vollständige Produktformulierung mit sämtlichen Additiven.

Behördliche Prüfungen, die zur vorläufigen Zulassung führten, orientieren sich an den aktuellen gesetzlichen Standards, die sich in erster Linie auf Herstellerangaben stützen. Kritik aus der wissenschaftlichen Literatur und von Umweltorganisationen bezieht sich außerdem auf teils veraltete oder nicht ausreichend umfassende Prüfbedingungen bei der Risikobewertung.

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