NEST-Prozess der BNetzA – Maßnahmen gefährden Investitionen in die Energiewende

Durch | September 17, 2025

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben anlässlich der heutigen Beiratssitzung der Bundesnetzagentur (BNetzA) aktualisierte Berechnungen zu den Folgen der geplanten Neugestaltung der Anreizregulierung (NEST) vorgelegt. Die Verbände warnen, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Erlöse der Netzbetreiber um rund 5 Milliarden Euro kürzen und damit die Investitionsfähigkeit aller Netzbetreiber massiv beeinträchtigen. Dies stehe im Widerspruch zu den Anforderungen der Energiewende, die bis 2035 Investitionen in Höhe von mehr als 200 Milliarden Euro erfordere. 0

Die BNetzA hatte im Mai 2025 prognostiziert, dass die Methodenänderungen im NEST-Prozess – der unter dem Motto „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ die Regulierung von Strom- und Gasnetzen modernisieren soll – keine Erlösensenkungen für die Betreiber nach sich ziehen würden. Dem widersprechen die Branchenverbände: Bereits im Mai schätzte der BDEW Rückgänge von 2,3 Milliarden Euro pro Regulierungsperiode. Die nun präsentierten Hochrechnungen zeichnen ein noch düstereres Bild: 3,5 Milliarden Euro Erlösrückgänge im Stromnetzbereich und 1,5 Milliarden Euro im Gasnetzbereich. Diese Schätzung berücksichtigt sogar den von der BNetzA kalkulierten OPEX-Aufschlag von 2,4 Prozent für Stromverteilnetzbetreiber, der jedoch von der Branche nicht nachvollzogen werden kann und bei Änderungen die Situation weiter verschlechtern könnte.

Der Anstieg der prognostizierten Rückgänge resultiert aus unberücksichtigten Effekten der BNetzA, darunter unterschätzte Auswirkungen der Methodikänderungen beim Effizienzvergleich sowie der voraussichtliche Wegfall der Korrektur des Wagniszuschlags in der vierten Regulierungsperiode. Besonders kritisch wird die überraschende Umstellung der Ermittlungsmethodik für den Fremdkapitalzins bewertet: Eine starre Siebenjahresdurchschnittsberechnung führe zu einer strukturellen Unterdeckung und entspreche allein einer Erlösminderung von etwa 2 Milliarden Euro. Aus Sicht der Investoren, die den Wert der Netzbetreiber primär anhand des kalkulatorischen Anlagevermögens und des regulatorisch zugestandenen Eigenkapitalzinses bewerten, signalisiere dies eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen, die den HGB-Rendite unberücksichtigt lasse.

„Die Energiewende braucht eine moderne Netzinfrastruktur, die weit mehr leisten muss als bisher: Mehr Netz, mehr Anschlüsse, mehr Digitalisierung, mehr Flexibilität, mehr Geschwindigkeit und Sicherheit“, betonte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Gleichzeitig soll den Netzbetreibern in den nächsten Jahren weniger Geld zur Verfügung stehen. Das passt nicht zusammen.“ Sie forderte eine vollständige, neutrale Folgenabschätzung, die internationale Vergleichbarkeit der Eigenkapitalverzinsung, volle Anerkennung von Fremdkapitalzinsen und einen dauerhaft wirksamen OPEX-Faktor für alle Betreiber.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, unterstrich: „Kommunale Netzbetreiber müssen Netze zügig ausbauen und modernisieren, für den Anschluss von Erneuerbaren, für Elektromobilität, für die Wärmewende und für mehr digitale Steuerung. Das erfordert Milliardeninvestitionen und verlässliche Rahmenbedingungen.“ Die Maßnahmen der BNetzA schmälerten die Erlöse und nähmen den Unternehmen die Investitionskraft. „Wer die Energiewende beschleunigen will, darf die Investitionsbedingungen nicht verschlechtern, sondern muss sie verbessern.“

Hintergrund und Kontext des NEST-Prozesses

Der NEST-Prozess, initiiert nach der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Ende 2023, zielt darauf ab, die Anreizregulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber zu vereinfachen und an die Anforderungen der Energiewende anzupassen. Die BNetzA betont in ihren Zwischenständen vom Januar 2025, dass die Reform Investitionen fördern und die Regulierung bürokratieärmer machen soll, etwa durch kürzere Perioden von fünf auf drei Jahre und neue Anreize für Qualität und Energiewendekompetenz.  Die Behörde plant, Rahmenfestlegungen wie RAMEN (Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung) bis Ende 2025 zu finalisieren, um den Netzausbau zu beschleunigen.

Kritiker wie BDEW und VKU sehen dies jedoch als Fehlschlag: Frühere VKU-Umfragen zeigten, dass 95 Prozent der Verteilnetzbetreiber negative Folgen erwarten, und der Prozess werde Investitionen behindern statt fördern. 5 Die BNetzA hat auf Branchenfeedback reagiert, etwa durch Aufnahme eines OPEX-Anpassungsfaktors, lehnt aber Kürzungen der Regulierungsperioden als bürokratisch ab. 16 Der VKU hat mit drei Stellungnahmen aktiv in den Prozess eingebracht und fordert Korrekturen, um den Netzausbau nicht zu gefährden.

Über BDEW und VKU

Der BDEW vertritt rund 1.800 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft mit über 300.000 Beschäftigten. Der VKU, mit 1.601 Mitgliedsunternehmen, deckt Bereiche wie Energie, Wasser und Abfall ab und erzielte 2022 Umsätze von 194 Milliarden Euro bei Investitionen von über 17 Milliarden Euro. Kommunale Unternehmen halten signifikante Marktanteile: 66 Prozent im Strom, 65 Prozent im Gas und 91 Prozent in der Wärmeversorgung.

Quelle: BDEW und VKU


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Autor: LabNews Media LLC

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