Am 18. April 2026 liegt der Buckelwal Timmy seit exakt 18 Tagen unverändert in der flachen Kirchsee vor der Insel Poel. Die private Rettungsinitiative Gunz/Walter-Mommert meldet am selben Tag weitere Verzögerungen der Bergung mit Luftkissen und Pontons. Die Finanzierin Karin Walter-Mommert spricht von „ständig neuen Steinen in den Weg gelegt“ durch behördliche Auflagen und eine laufende Besprechung mit dem Team und Umweltminister Till Backhaus (SPD).
Bis zum 15. April 2026 hatte das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter Backhaus keinerlei aktive Bergungsmaßnahmen ergriffen. Es folgte den Gutachten des Deutschen Meeresmuseums Stralsund und des ITAW, die eine Lebendrettung als zu riskant einstuften. Der Wal verblieb 17 Tage im Brackwasser der Ostsee (Salzgehalt 8–15 Promille). Für einen Atlantik-Bewohner (ca. 35 Promille) führt dies objektiv zu fortschreitender ulzerativer Dermatitis mit Hautaufquellung, Blasenbildung, Rissen und erhöhtem Infektionsrisiko – Leiden, die durch den eigenen Körperdruck im flachen Wasser noch verstärkt werden.
Am 8. April 2026 erstatteten die Bestseller-Autoren und Investigativ-Journalisten Marita Vollborn und Vlad Georgescu Strafanzeige und Strafantrag gegen Till Backhaus sowie weitere verantwortliche Amtsträger bei der Staatsanwaltschaft Rostock. Der Vorwurf lautet Tierquälerei durch Unterlassen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG. Die Anzeigenden begründen dies mit der tagelangen passiven Hinnahme erkennbarer, erheblicher Leiden eines Wirbeltieres, obwohl technische Möglichkeiten (u. a. seit 1983 international erprobte Luftkissen- und Ponton-Bergung) bestanden und zumutbar waren. Sie legen internationale Leitlinien (NOAA, IWC, australische Guidelines) als Anhang bei. Die Anzeige verweist zudem auf die Garantenstellung des Ministers gemäß § 13 StGB sowie auf den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Die Staatsanwaltschaft Rostock hat den Eingang des Strafantrags sowie mehrerer vergleichbarer Anzeigen bestätigt.
Als zuständiger Umweltminister trägt Backhaus die Garantenpflicht für den Schutz von Wirbeltieren in seinem Zuständigkeitsbereich. Diese Pflicht verlangt nicht nur Abwarten auf Gutachten, sondern das Ergreifen zumutbarer Maßnahmen zur Leidensminderung, sobald das Leiden erkennbar und technisch abwendbar ist. Die 17-tägige Untätigkeit bis zum 15. April erfüllt nach der Argumentation der Anzeigenden den objektiven Tatbestand des § 17 TierSchG durch Unterlassen. Die Strafanzeige vom 8. April machte diese Rechtslage für Backhaus unmittelbar evident – dennoch folgten weitere sieben Tage ohne aktives Handeln. Erst danach duldete das Ministerium das private Konzept, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen.
Die seit dem 16. April laufenden Vorbereitungen der privaten Initiative werden durch ministerielle und behördliche Auflagen nun erneut um Tage verzögert. Damit setzt sich die Linie der Verzögerung fort. Die dokumentierte Chronologie – 18 Tage im flachen Brackwasser, Hautschäden durch osmotische Belastung, Strafanzeige am 8. April und anschließende weitere Untätigkeit – ist nachprüfbar.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin/Rostock wird prüfen müssen, ob die Garantenpflicht verletzt und der Tatbestand der Tierquälerei durch Unterlassen erfüllt wurde. Das ist keine politische Bewertung. Das ist die direkte Anwendung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches auf die vorliegenden Fakten.

