
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Karlsruhe einen Erfolg gegen irreführende Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ erzielt. Das Gericht hat der Klage der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen die ZG Raiffeisen Energie GmbH stattgegeben. Damit untersagt das Gericht dem Unternehmen, sein Heizöl wie bisher als klimaneutral zu bewerben (Az: 14 O 23/24 KfH).
Das Gericht führte in seinen Urteilsgründen unter anderem aus, dass Raiffeisen nicht darüber aufkläre, welche Emissionen sowohl qualitativ/quantitativ als auch zeitlich betrachtet von der Kompensation erfasst werden. Raiffeisen mache vielmehr unzureichende beziehungsweise widersprüchliche Angaben dazu, was kompensiert werden soll. Das Unternehmen informiere nicht darüber, dass weder die bei der Förderung von Erdöl entstehenden Emissionen, insbesondere von Methan, noch der Transport des Rohöls von der Förderung bis in die Raffinerie kompensiert werden.


