
Die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben Klage gegen die EU-Kommission bezüglich der Erneuerung der EU-weiten Genehmigung von Glyphosat vor dem Europäischen Gericht erhoben. Aus Sicht der Verbände hätte Glyphosat unter anderem deshalb nicht erneut genehmigt werden dürfen, weil Risiken für die Biodiversität, insbesondere auch blütenbestäubende Insekten, und die Gewässer nicht sicher ausgeschlossen werden konnten. Aus Sicht der Kommission wurde diesen Bedenken dadurch abgeholfen, dass von der Industrie Bewertungen nachgefordert wurden und die EU-Mitgliedsstaaten bei der nationalen Zulassung glyphosathaltiger Mittel Umweltschutzauflagen verhängen können. Aus Sicht der Aurelia Stiftung reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, weil sie zu unbestimmt sind. Zudem ist aufgrund nationaler Urteile in ähnlichen Fällen, nicht damit zu rechnen ist, dass sie in absehbar Zeit umgesetzt werden können.
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung: „Bienen und Schwebfliegen, die zweitwichtigsten Blütenbestäuber, sammeln Nektar der mit Glyphosat verunreinigt sein kann und nehmen auch Tröpfchen von Glyphosat Spritzbrühe auf. Untersuchungen der ETH Zürich zeigen, dass sogar Larven von Florfliegen durch Konzentrationen unterhalb der erlaubten Mengen starben.
Die EU Kommission hat die Genehmigung von Glyphosat erneuert, obgleich ihr diese direkten toxischen Wirkungen bekannt waren. Die Zulassung war unseres Erachtens rechtswidrig, weil die Risiken für Bienen und Biodiversität nicht abschließend geklärt wurden. Die Genehmigung von Glyphosat soll nun durch das Gericht ausgesetzt werden. In Anbetracht des Insektensterbens fordert die Aurelia Stiftung darüber hinaus seit Jahren ein Verbot sämtlicher Pestizid Anwendungen in blühenden Pflanzenbeständen.“


