
Ein Landwirt in Nordostdeutschland hatte ein schlecht zugängliches Flurstück verwildern lassen. Das Forstamt hatte dies als ungenehmigte Erstaufforstung gewertet und eine Beseitigung jener Bäume verlangt, die vier Meter oder weniger von der Grenze der benachbarten Flurstücke entfernt stehen. Hierfür setzte es eine Frist von acht Wochen. Komme der Landwirt der Anweisung nicht nach, drohte das Forstamt mit einem Zwangsgeld, berichtete kürzlich agrarheute. Die Sache landete vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Schwerin gab dem Landwirt Recht (2. Kammer, Aktenzeichen 2 A 146/14).

KOMMENTAR
Zu Zeiten von Klimawandel und ökologischen Krisen sollte man eigentlich davon ausgehen, dass Verwaltungen Eigeninitiativen und Engagement der Bevölkerung hoch werten und entsprechend anerkennen. Im vorliegenden Fall hat ein Landwirt zudem das getan, was viele Verfechter der sogenannten prozessorientierten Naturschutzstrategie anmahnen: Der Mensch solle sich doch bitte wenigstens stellenweise aus natürlichen Prozessen heraushalten und der Natur freien Lauf lassen. Diese „Renaturierung durch Nicht-Eingreifen“ ist gerade aus Sicht klammer öffentlicher Kassen eine sinnvolle Ergänzung zu den häufig recht teuren und langwierigen Großprojekten; inzwischen ist der in Fachliteratur und Praxis als „Rewilding“ bezeichnete Prozess ein fester Bestandteil der Naturschutzstrategie geworden. Dass Sukzession und entsprechende Biodiversitätsentwicklung funktioniert, zeigt sich beispielsweise im Harz: Hier beginnt sich die durch Borkenkäfer massiv geschädigte ehemalige Fichten-Monokultur langsam, aber sicher in einen polymorphen Mischwald zu verwandeln.
Das Waldsterben in Deutschland ist ein akutes Problem, das durch den Klimawandel verschärft wird. Laut einer Studie von Schuldt et al. (2020) führt die Zunahme von Trockenheit und Hitzewellen zu einer erhöhten Anfälligkeit von Wäldern für Schädlinge wie den Borkenkäfer (Ips typographus). Zwischen 2018 und 2020 verursachte der Borkenkäfer in Deutschland Schäden an etwa 300.000 Hektar Fichtenwäldern, was etwa vier Prozent der gesamten Waldfläche entspricht (BMEL, 2021). Der Klimawandel erhöht die Temperaturen und reduziert die Niederschläge, was die Stressresilienz von Bäumen, insbesondere Fichten, schwächt (Allen et al., 2015). All jene Monokulturen, die in der Vergangenheit forstwirtschaftlich gefördert wurden, sind besonders anfällig, da sie wenig genetische Diversität aufweisen (Seidl et al., 2016).
Die Folgen sind dramatisch: Der Waldzustandsbericht 2020 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beziffert die Kronenschäden auf 80 Prozent der untersuchten Bäume – ein starker Indikator für einen fortschreitenden Vitalitätsverlust. Beispielsweise verlor der Harz einer Analyse des Thünen-Instituts zufolge rund 28 Prozent seiner Fichtenbestände, was etwa 22.400 Hektar entspricht; im Nationalpark Harz sind 90 Prozent der Fichten abgestorben.
Der Verlust von Waldflächen wiederum verschärft die CO?-Speicherungskapazität, da Wälder etwa 14 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen binden (UBA, 2022). Und nicht nur das. Je mehr Waldfläche Europa einbüßt, desto drastischer sind die klimatischen Auswirkungen. Kahlflächen bieten weniger Schutz vor Sonneneinstrahlung, was die Bodentemperaturen erhöhen und die Bodenfeuchtigkeit verringern kann – und das wiederum verschärft das Problem der Trockenheit. Außerdem kompensieren Wälder die Erwärmung durch Verdunstungskühlung, fördern die Wolkenbildung und schwächen die Sonneneinstrahlung ab. Wo Wälder fehlen, mangelt es also großflächig an Transpirationsfläche, und die Temperatur kann lokal zusätzlich um ein bis zwei Grad steigen. Gleichzeitig verringert sich die Niederschlagsmenge um schätzungsweise fünf bis zehn Prozent, insbesondere in den Sommermonaten. Je mehr Wald verloren geht, desto trockener und wärmer ist das Mikroklima – und das erhöht wiederum die Anfälligkeit für Schaderreger und Brände. Eine dramatische, sich selbst verstärkende Wechselwirkung.
Nun mag man einwenden, die Fläche aus dem vorliegenden Fall ist vernachlässigbar, weil winzig, und der Vergleich mit Europas Wäldern an den Haaren herbei gezogen. Aber wir von pugnalom sind der Ansicht: Auch Kleinvieh macht Mist. Wo Verwaltungen und Privatleute in ihren Gärten reihenweise Bäume kappen oder fällen, Sträucher und Feldgehölze bis zur Unkenntlichkeit beschnitten oder gerodet werden, verdient das Engagement des oben genannten Landwirts Anerkennung. Seine Maßnahme hat mit Sicherheit die Biodiversität gefördert, da gerade verwilderte Flächen oft als Rückzugsorte für heimische Arten dienen. Zudem zeigt die Initiative, Bäume für Heckenpflanzungen zu verkaufen, ein Bewusstsein für ökologische Landnutzung, da Hecken CO? binden, Bodenerosion verhindern und Lebensräume für Insekten und Vögel schaffen (Baudry et al., 2000).
Privatinitiativen zur Aufforstung oder Verwilderung sind wissenschaftlich betrachtet wertvoll, da sie die Flächenverluste durch Waldsterben teilweise kompensieren können. Eine Meta-Analyse von Crouzeilles et al. (2017) zeigt, dass natürliche Regeneration in degradierten Gebieten oft kosteneffizienter ist als aktive Aufforstung und vergleichbare ökologische Vorteile bietet. Der Landwirt argumentierte, dass die Verwilderung nicht genehmigungspflichtig sei, was aus ökologischer Sicht plausibel ist, da spontane Sukzessionen die Anpassung an lokale Bedingungen fördern (Chazdon, 2014).
Die Einstufung des Forstamts dagegen, die Bestockung als ungenehmigte Aufforstung zu werten, erscheint nicht nur engstirnig und bürokratisch, sondern ist auch aus wissenschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Nach dem Landeswaldgesetz (LWaldG) wird Wald durch die Absicht einer forstwirtschaftlichen Nutzung definiert. Der Landwirt betonte jedoch, keine forstwirtschaftlichen Ziele zu verfolgen, sondern das Flurstück für potenzielle landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung offenzuhalten. Darüber hinaus ist die Abgrenzung zwischen Wald und anderen Landnutzungsformen komplex, da ökologische Prozesse wie Sukzession nicht immer mit rechtlichen Definitionen übereinstimmen (Putz & Redford, 2010). Die behördliche Forderung, Bäume in Grenznähe zu entfernen, ignoriert zudem mögliche ökologische Vorteile wie die Vernetzung von Biotopen durch Baumreihen (Benton et al., 2003).
Dennoch ist eine standortbezogene Regulierung wild gewachsener Bestände ratsam, um langfristige ökologische Ziele zu sichern. Denn inzwischen gibt es eine ganze Reihe invasiver Pflanzen, die sich stark vermehren und die angestammte Flora verdrängen, wodurch sie Biodiversität und Ökosystemfunktionen negativ beeinflussen. In Mitteleuropa stellen viele der Neuankömmlinge ein wachsendes Problem dar, da sie durch menschliche Aktivitäten (z. B. Handel, Gartenbau, Verkehr) eingeschleppt und durch den Klimawandel begünstigt werden (Beispiele: Schwarzkiefer Pinus nigra, Späte Traubenkirsche Prunus serotina, Indisches Springkraut Impatiens glandulifera, Beifußblättriges Traubenkraut Ambrosia artemisiifolia, Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum, Japanischer Knöterich Fallopia japonica).

