
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz, nachdem das Verwaltungsgericht am 26. Mai 2025 ihren Eilantrag gegen Sondergenehmigungen für den Pestizideinsatz aus Hubschraubern abgelehnt hat. Ziel ist es, die aus Sicht der DUH rechtswidrige Praxis des Pestizidsprühens in den Lebensräumen des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters zu stoppen. Die DUH plant, im Hauptsacheverfahren eine Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht und den Europäischen Gerichtshof zu erreichen, um den Schutz dieser seltenen Schmetterlingsart langfristig zu sichern.
Der Mosel-Apollofalter: Ein Symbol der Biodiversität
Der Mosel-Apollofalter, eine der größten und eindrucksvollsten Tagfalterarten Europas, ist weltweit nur im unteren Moseltal an offenen Felsformationen zu finden. Diese Unterart steht kurz vor dem Aussterben, da ihr Bestand in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen ist. Die DUH sieht im Einsatz von Pestiziden aus der Luft, insbesondere in den Steillagenweinbergen der Mosel, eine der Hauptursachen für diesen Rückgang. Die Ausbringung per Hubschrauber gefährdet nicht nur den Apollofalter, sondern auch zahlreiche andere streng geschützte Arten in der Region. Die Interessen der Weinwirtschaft, so die DUH, rechtfertigen nicht die Vernichtung einer Tierart und den Verlust von Biodiversität.

Verbot mit Schlupflöchern
Seit 2011 ist das Ausbringen von Pestiziden aus der Luft in Deutschland grundsätzlich verboten, da es erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit birgt. Ausnahmen dürfen nur in seltenen Fällen und unter strengen Auflagen erteilt werden, wobei die verwendeten Pestizide vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) explizit für den Luftwegeinsatz zugelassen sein müssen. Dennoch genehmigt die Landesregierung Rheinland-Pfalz jährlich solche Ausnahmen für den Weinbau an den Steilhängen der Mosel. Diese Praxis hält die DUH für einen klaren Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht, da sie den Lebensraum des Apollofalters und anderer Arten massiv beeinträchtigt.
Die Pestizide, die per Hubschrauber ausgebracht werden, gelangen unkontrolliert in die Umwelt und setzen empfindliche Ökosysteme unter Druck. Besonders in den offenen Felsformationen, dem letzten Rückzugsort des Mosel-Apollofalters, haben diese Chemikalien verheerende Auswirkungen. Die DUH kritisiert, dass die Sondergenehmigungen ohne ausreichende Prüfung der ökologischen Folgen erteilt werden und dass Alternativen, wie der manuelle oder bodengebundene Pestizideinsatz, nicht ausreichend geprüft werden.
Gemeinsam für den Artenschutz
Die DUH arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. (ArGeLep) zusammen, einer ehrenamtlichen Initiative, die sich für den Schutz von Schmetterlingen einsetzt. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, den Mosel-Apollofalter vor dem Aussterben zu bewahren. Die Bestandssituation der Art hat sich in den letzten Jahren so stark verschlechtert, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Ohne sofortige Maßnahmen droht der Verlust dieser einzigartigen Unterart, die ein wichtiger Indikator für die Gesundheit des Ökosystems im Moseltal ist.
Der Weg vor Gericht
Nach der Ablehnung ihres Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Koblenz setzt die DUH nun auf die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Parallel dazu strebt sie im Hauptsacheverfahren eine höchstrichterliche Klärung an, um die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigungen auf nationaler und europäischer Ebene prüfen zu lassen. Die DUH argumentiert, dass die fortgesetzte Genehmigung des Pestizideinsatzes aus der Luft nicht nur gegen deutsches Naturschutzrecht verstößt, sondern auch gegen europäische Vorgaben zum Schutz bedrohter Arten. Ziel ist es, ein bundesweites und europaweites Präzedenzurteil zu erwirken, das den Einsatz von Pestiziden in sensiblen Lebensräumen klar reglementiert.
Ein Aufruf zum Umdenken
Die DUH betont, dass der Schutz des Mosel-Apollofalters nicht isoliert betrachtet werden kann. Der Rückgang dieser Art ist ein Alarmsignal für den Zustand der Biodiversität in der Region. Die Praxis des Pestizidsprühens aus Hubschraubern gefährdet nicht nur den Schmetterling, sondern auch andere Tierarten, Böden, Gewässer und letztlich die menschliche Gesundheit. Die DUH fordert ein Umdenken im Weinbau hin zu nachhaltigeren Methoden, die Umwelt und Artenvielfalt schonen. Alternativen wie präzisere, bodengebundene Applikationen oder biologische Schädlingsbekämpfung könnten den Konflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz entschärfen.
Mit ihrem Gang vor Gericht will die DUH nicht nur den Mosel-Apollofalter retten, sondern auch ein Zeichen für konsequenten Artenschutz setzen. Die kommenden Verfahren könnten wegweisend für den Umgang mit Pestiziden in sensiblen Ökosystemen sein und zeigen, wie Naturschutz und Landwirtschaft in Einklang gebracht werden können.
(Quelle: Deutsche Umwelthilfe)

