„Blattzeit“ berichtet wieder über Jagd auf Krähen und Tauben

Durch | November 4, 2024
Auszug aus "Blattzeit" 4/2024: Artikel wie diese unterstreichen die mangelnde Sachkenntnis einiger Jäger (Foto: pugnalom)

Das Mitgliedermagazin der Landesjägerschaft Niedersachen „Blattzeit“ berichtet in seiner neuesten Ausgabe über den Ansitz auf Krähen und Tauben: Insgesamt hätten die „engagierten Jägerinnen und Jäger“ 15 Krähen und sieben Tauben zur Strecke gebracht. Dieser „Erfolg“ sei „nicht nur ein Beweis für die gute Zusammenarbeit im Hegering, sondern auch für die Bedeutung der Jagd auf Krähen und Tauben“, schreibt Autor Philipp Hölzl.

Auszug aus "Blattzeit" 4 von 2024 (Foto: pugnalom)
Auszug aus Blattzeit 4 von 2024
Foto pugnalom

Im Artikel wird die Notwendigkeit der Jagd auf Krähen und Tauben betont: Sie spiele eine entscheidende Rolle im ökologischen Gleichgewicht. Denn ohne natürliche Feinde könnten Krähen zu einer Bedrohung für andere Vogelarten werden. Tauben würden in großen Schwärmen auftreten und landwirtschaftliche Flächen schädigen, indem sie Saatgut fräßen. Fazit des Artikels: „Die Jagd auf diese Vögel trägt somit dazu bei, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren und die Artenvielfalt zu schützen.“

Hintergrund

Die Jagd auf Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher ist in Deutschland außerhalb der Brutzeit erlaubt. Grundlage sind die Ausnahmen der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang II/B, 1994). In Deutschland wird die Jagd durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Dagegen steht die Saatkrähe unter besonderem Schutz, was der Union (viele CDU/CSU-Mitglieder sind Bauern und/oder Jäger) ein Dorn im Auge ist.

Kommentar

Eine Überpopulation von Krähen oder Tauben ist wissenschaftlich nicht belegbar. Überhaupt mangelt es an belastbaren Argumenten der Jägerschaft – oder sie werden willentlich ignoriert. So hat beispielsweise ein Monitoring des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten ergeben, dass der Krähenbestand in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren konstant geblieben ist.

Dem Augenschein nach treten in Siedlungsgebieten immer mehr Krähen auf, liest man immer wieder. Dafür gibt es einen Grund: Die einfallsreichen Vögel haben Ersatzlebensräume in Städten gefunden. Insbesondere Saatkrähen sammeln sich in Parks und Alleen zu großen Schwärmen, stören Anwohner mit ihren Rufen und Exkrementen. Die freie Feldflur mit ihren ausgeräumten Landschaften, dem Mangel an Gehölzstreifen und hohen Bäumen bietet den Rabenvögeln dagegen nur noch begrenzt Lebensraum.

Der Deutsche Bauernverband, Lobbyvereinigung der industriellen Landwirtschaft, setzt sich seit Jahren für eine Bejagung von Saatkrähen ein. In einem Positionspapier des Bayerischen Bauernverbandes heißt es beispielsweise, es wäre eine „signifikante Zunahme“ der Saatkrähen-Population beobachtet worden. Hier spielen die Lobbyisten mit wissenschaftlichem Vokabular, bleiben aber seriöse Quellen und konkrete Zahlen schuldig.

Krähen leiden wie andere Vögel und zahlreiche Insektenarten unter akutem Nahrungsmangel aufgrund von Ackermonokulturen und fehlenden Kleinstrukturen. Denn Krähen fressen mitnichten nur Jungvögel oder Saat, wie es die Jägerschaft Glauben machen will. Das Nahrungsspektrum der Krähen ist vielfältig. Hauptbestandteil der Nahrung von Rabenkrähen sind Insekten und deren Larven – allerdings sind allein die Bestände der Fluginsekten in den vergangenen Jahrzehnten um 76 Prozent eingebrochen. Auch Regenwürmer finden die Krähen auf den Flächen immer seltener; hierfür wiederum machen Forscher Pestizide wie Glyphosat („Roundup“) verantwortlich.

Tatsächlich fressen Krähen auch Vogeleier und Jungvögel. Jedoch sind nicht die Krähen für den massiven Rückgang der Singvögel verantwortlich (zwischen 1992 und 2016 ist die Zahl der Brutvögel in Deutschland um 14 Mio gesunken; Rebhuhn, Kiebitz, Braunkehlchen und Grauammer sind besonders hart betroffen), sondern die konventionelle Landwirtschaft mit ihren Flurbereinigungsmaßnahmen, der Trockenlegung von Feuchtgebieten, der Eliminierung von Feldgehölzen, einer zu häufigen Mahd sowie dem Düngemittel- und Pestizideinsatz. Auch die permanente Flächenversiegelung durch Siedlungs- und Straßenbau mit 52 Hektar pro Tag trägt erheblich zum Artensterben bei – ebenso wie die nach wie vor praktizierte Bejagung der Zugvögel in Europa (ca. 25 Mio pro Jahr illegal erlegte allein im Mittelmeerraum. Länder mit den höchsten Streckenzahlen: Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Zypern, Kroation). Hinzu kommen noch die gesetzlich gedeckten Abschüsse – alles in allem tötet der Mensch pro Jahr willkürlich 53 Mio Wildvögel in Europa.

Der Deutsche Jagdverband bringt immer wieder fragwürdige Begründungen für den angeblich erforderlichen Abschuss von Krähen und Tauben vor. Auch dass diese Krähen keine natürlichen Feinde hätten, ist schlicht falsch. Die Liste der Fressfeinde ist sogar recht lang. Dazu gehören:

  1. Greifvögel (Habicht, Sperber, Steinadler, Wanderfalken) schlagen ihre Beute in der Luft.
  2. Uhu. Vor allem der Uhu ist von Natur aus einer der Hauptfeinde von Krähen. Daher rührt wahrscheinlich auch deren ausgesprochene Abneigung gegen alle Eulenartigen.
  3. Waschbär. Der bei uns eingewanderte Waschbär frisst Gelege und Jungtiere.
  4. Eichhörnchen können sowohl dem Gelege als auch den Nestlingen gefährlich werden.
  5. Stein- und Baummarder. Als geschickte Kletterer können sie Eier und noch flugunfähige Jungvögel erbeuten.

Über seine 15 Landesverbände und rund 256.000 Mitglieder übt der DJV erheblichen politischen Einfluss aus – viele Landwirte sind gleichzeitig konventionell wirtschaftende Bauern und im Deutschen Bauernverband organisiert. Die enge Verzahnung von Jägern, Bauern und Politik lässt sich anhand folgender Fakten ermessen:

  1. Überrepräsentation von Jägern im Bundestag. (2019 gaben 4,23 Prozent der Abgeordneten Jagd als Hobby an, in der Gesamtbevölkerung sind es nur 0,5 Prozent). Jäger sind damit etwa 9fach überrepräsentiert.
  2. 2013 sollte das Jagdgesetz novelliert werden. Jagdverbänden wurde massive Einflussnahme vorgeworfen. Nur wenige Naturschutzverbände hatten die Möglichkeit der Kommentierung erhalten. (Quellen: Politik & Jagd: Amthor, Lindner & Co. verhindern Tierschutz, Gesetzesänderung: Massiver Einfluss der Jagdlobby!)
  3. In Bayern: CSU-Fraktion tritt „fast in Fraktionsstärke“ beim Jahresempfang des Jagdverbandes auf. Der bayerische Jagdpräsident gibt an, dass etwa ein Drittel der CSU-Fraktion bis in die Staatsregierung hinein den Jagdschein hat. Darüber hinaus hat der bayerische Jagdverband eine „Bürgerallianz“ mit 23 anderen Verbänden gegründet – was ein Drittel der bayerischen Wählerschaft darstellt. (Quelle: Der Jagdverband und sein Einfluss auf die Politik | BR24)
  4. Das Jagdgesetz von 1936 ist bis heute nicht grundlegend reformiert. Auch die „Ampel“-Koalition hatte die dringend notwendige Überarbeitung des Jagdgesetzes nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, was auf den Einfluss des FDP-Vorsitzenden (und Jägers) Christian Lindner zurückgeführt wird. (Quelle: Politik & Jagd: Amthor, Lindner & Co. verhindern Tierschutz)

Auch für die propagierte Jagd auf Tauben bleibt die Jägerschaft wissenschaftliche Belege schuldig. Erschreckend auch, dass insbesondere Lokalblätter Berichte über die angeblich massiven landwirtschaftlichen Schäden durch Tauben sowie die „feierliche Streckenlegung“ der Jäger ungeprüft und unreflektiert übernehmen.

„Die Taube“ gibt es in Deutschland nicht: Heimisch sind hier Ringeltaube, Türkentaube, Hohltaube und Turteltaube. Letztere gilt als stark gefährdete Art (zwischen 2009 und 2016 ist sie um rund 90 Prozent zurückgegangen). Ringeltaube und Hohltaube sind in Deutschland weit verbreitet, der Bestand der Türkentaube ist in einigen Gebieten rückläufig. In einigen Bundeländern dürfen Ringeltaube und Türkentaube zwischen dem 1. November und dem 20. Februar bejagt werden – also außerhalb der Brutzeit. Dennoch können Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden. So kann sowohl die Untere als auch die Obere Jagdbehörde einer Bejagung in der Brutzeit in Ausnahmefällen zustimmen, wenn Bauern, Jagdpächter oder Gärtner einen entsprechenden Antrag stellen. Aus Tierschutzgründen ist die Bejagung während der Brutzeit vehement abzulehnen: Die Gelege der Vögel verwaisen, die Jungen verhungern. Die Jagd während der Brutzeit verstößt damit nicht nur gegen das Bundesjagdgesetz, das den Abschuss von brütenden oder Junge aufziehenden Elterntieren verbietet und (eigentlich) mit hohen Strafen belegt. Auch die Europäische Vogelschutzrichtlinie verbietet grundsätzlich die Bejagung von Vögeln während der Jagdzeit. Darüber hinaus haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass Jagd, Tötungsmaßnahmen und sogar eine Vergrämung keinen Einfuss auf den Bestand von Tauben haben und, im Gegenteil, zu einem raschen Wachstum der Bestände führte. Die Hessische Gesellschaft für Ornithologie (HGON) schreibt: „Die Bejagung von Tauben ist aus Sicht der HGON nicht mehr zeitgemäß, da sie keine Bedeutung für die Ernährung hat und auch keine Schäden z.B. in der Landwirtschaft durch Tauben gegeben sind. Eine rein sportliche Motivation reicht als Begründung keinesfalls aus.“

    FAZIT

    Die Beibehaltung der Jagd auf Krähen und Tauben ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen und negiert ökologische Notwendigkeiten wie beispielsweise die Notwendigkeit einer Abkehr von der industriellen Landwirtschaft, die Strafverfolgung der Jagd auf Zugvögel, Maßnahmen zur Renaturierung und Entsiegelung sowie nachhaltige und weitsichtige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen von Wiesen, Weiden, Auen, Straßenbegleitgrün und Feldgehölzen.

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