
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“ geändert. Die Änderungen treten am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die wesentlichen Anpassungen:
- Das frühere Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird durchgehend durch das neue Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ersetzt.
- Die Fördermaßnahme wird explizit als Beitrag zur „Hightech Agenda Deutschland“ positioniert. Der Fokus liegt stärker auf Schlüsseltechnologien und den damit verbundenen soziotechnischen und sozialen Innovationen für eine beschleunigte nachhaltige Transformation vor Ort.
- Städte und Stadt-Umland-Regionen werden als zentrale Orte der Transformation definiert, die zugleich besonders von Klimawandel, Strukturwandel, Flächenversiegelung und Wohnraummangel betroffen sind. Resilienz wird umfassend beschrieben: geringere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und globalen Stoffströmen, Erhalt der Biodiversität, Klimaanpassung, vorsorgende Governance, Gemeinwohlorientierung, gesellschaftlicher Zusammenhalt und starke Stadt-Umland-Beziehungen.
- Erweitert wurde die Liste möglicher Querschnittsthemen: Digitalisierung als Nachhaltigkeitstreiber, technologieassoziierte soziale Innovationen, sozial robuste technologische Innovationen, Governance- und Regulierungsfragen, neue Finanzierungskonzepte, Gerechtigkeits- und Ethikaspekte sowie Wirkungsforschung.
- Familienfreundlichkeit wird ausdrücklich gestärkt: Bei familienbedingten Ausfallzeiten von Nachwuchsgruppenleitungen in frühen Karrierephasen werden Verlängerungen der Projektlaufzeit und ggf. zusätzliche Mittel mit geringem Verwaltungsaufwand gewährt.
- Die Einreichfristen für Projektskizzen wurden angepasst: nächste Termine sind der 30. Oktober 2026 und der 29. April 2028 (bisher nur 29. April 2024). Skizzen sind weiterhin elektronisch über easy-Online einzureichen.
Alle übrigen Regelungen der ursprünglichen Richtlinie vom 16. November 2023 bleiben unverändert. Die Förderung richtet sich an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die inter- und transdisziplinäre Nachwuchsgruppen (in der Regel fünf Jahre) zu nachhaltigen und resilienten Stadt-Umland-Regionen leiten möchten. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Lösungen vor Ort erproben und deren Wirkung auf Nachhaltigkeit und Resilienz bewerten.
Die Änderungen spiegeln die neue Zuständigkeit des BMFTR und den stärkeren Bezug zur Hightech Agenda wider. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erleichtert.
Weitere Informationen und FAQ zur Richtlinie: www.fona.de/FAQ-NWG

