Freiheit auf Bewilligung – Das neue Wehrdienstgesetz und die Geister der DDR

Durch | April 5, 2026

Mit einem leisen Paragraphen hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2026 etwas geschafft, wofür die SED jahrzehntelang gehasst wurde: Sie hat die Reisefreiheit für Millionen Männer zur Verwaltungsfrage gemacht. Wer als Mann zwischen 17 und 45 Jahren länger als drei Monate ins Ausland will – Studium in Barcelona, Job in Singapur, Sabbatical in Thailand –, muss sich künftig beim Karrierecenter der Bundeswehr eine Genehmigung holen. Das steht schwarz auf weiß im novellierten Wehrpflichtgesetz. Die Bundeswehr begründet das mit „Wehrüberwachung“ für den „Ernstfall“. Man müsse schließlich wissen, wer wo ist, wenn die verpflichtende Musterung für die Jahrgänge ab 2008 greift und die Truppe von zuletzt rund 180.000 auf 260.000 Soldaten aufgeblasen werden soll.

Das Verteidigungsministerium beeilt sich zu beteuern, per Verwaltungsvorschrift gelte die Genehmigung „als erteilt“, solange der Wehrdienst freiwillig bleibe. Das klingt beruhigend – bis man den Gesetzeswortlaut liest. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfall. Es ist keine Ausnahmeregel für Kriegszeiten, sondern Alltag. Ein bürokratischer Passierschein, den die Bundeswehr nach eigenem Ermessen ausstellen oder verzögern kann. Wer schon einmal mit einem deutschen Amt zu tun hatte, weiß: „Als erteilt gilt“ bedeutet in der Praxis oft „bitte warten Sie drei Monate auf den Bescheid“.

Hier lohnt der Blick zurück in die DDR. Dort hieß das Instrument Ausreisegenehmigung. Jeder Bürger, der länger ins Ausland wollte – erst recht in den Westen –, musste bei der Volkspolizei oder dem Ministerium für Staatssicherheit einen Antrag stellen. Die Genehmigung war kein Recht, sondern eine Gnade des Staates. Zehntausende Anträge wurden Jahr für Jahr abgelehnt, weil der Betreffende als „nicht reisekaderwürdig“ galt, weil er politisch unzuverlässig war oder einfach weil die DDR niemanden „verlieren“ wollte. Die Reisefreiheit war in der DDR kein Grundrecht, sondern ein Privileg, das der Staat nach Gutdünken vergab. Wer ohne Genehmigung ging, wurde als Republikflüchtling gebrandmarkt – mit allen Konsequenzen.

Natürlich ist der heutige deutsche Fall nicht identisch. Niemand wird erschossen, wenn er ohne Erlaubnis in den Flieger steigt. Noch nicht. Aber die Mechanik ist erschreckend ähnlich: Der Staat erklärt einen Teil seiner Bürger – hier alle Männer im wehrpflichtfähigen Alter – zu potenziellen Reservisten, deren Bewegungen zu überwachen sind. Die Bundeswehr wird zur Meldebehörde für Auslandsaufenthalte. Das Argument „nur für den Ernstfall“ ist dasselbe, mit dem die DDR ihre Grenzsicherung rechtfertigte: Man müsse schließlich wissen, wer wo ist. Der Unterschied liegt nicht im Prinzip, sondern in der Lautstärke der Propaganda. Die DDR nannte es „Schutz der Errungenschaften des Sozialismus“. Die Bundesrepublik nennt es „Wehrdienst-Modernisierung“.

Die Friedensbewegung, die gerade wieder zu Ostermärschen aufruft, kommt nicht hinterher. Während auf dem Mariannenplatz „Wir sagen JA zum Frieden“ skandiert wird, wird im Hintergrund ein Gesetz durchgewunken, das die Gesellschaft schleichend auf den Ernstfall trimmt. Verpflichtende Musterung für 18-Jährige, Auslandsgenehmigung für alle Männer bis 45, Rekrutierungsdruck bis 260.000 Soldaten. Das ist keine Verteidigungspolitik mehr, das ist gesellschaftliche Militarisierung unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit. Und wer morgen vielleicht doch zur Wehrpflicht greift, wenn die Freiwilligen nicht reichen, der hat mit diesem Gesetz schon die rechtliche Grundlage gelegt.

Freiheit auf Bewilligung Das neue Wehrdienstgesetz und die Geister der DDR Symbolbild Credits Unsplash

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet diese Regelung weitgehend unbemerkt blieb. Sie passt nicht ins Bild des „wertebasierten“ Deutschlands, das sich gerne als Gegenentwurf zur DDR inszeniert. Doch Freiheit endet nicht erst bei Stacheldraht. Sie endet schon beim Formular, das man ausfüllen muss, bevor man sein Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) wahrnehmen darf – und zwar nur, weil man das falsche Geschlecht hat.

Wer heute noch glaubt, solche Kontrollinstrumente seien harmlos, solange „die Guten“ sie handhaben, hat aus der Geschichte nichts gelernt. Die DDR hat uns gelehrt: Wer erst einmal anfängt, die Bewegungsfreiheit seiner Bürger von einer Behörde abhängig zu machen, der hat den Weg in die Bevormundung schon eingeschlagen. Ob die Genehmigung dann „als erteilt gilt“ oder nicht, ist am Ende nur eine Frage der Verwaltungsanweisung. Die Freiheit selbst ist bereits gekündigt.

Das neue Wehrdienstgesetz ist ein Warnsignal. Es zeigt, wie schnell aus „Freiwilligkeit“ und „Modernisierung“ ein System der staatlichen Erfassung und Kontrolle werden kann. Wer die Parallelen zur DDR ignoriert, riskiert, dass aus dem leisen Paragraphen eines Tages ein lautes „Nein“ wird – wenn die Genehmigung eben doch nicht erteilt wird.

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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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