
Das „neue GEG“ ist keine bloße Umbenennung von Habecks Gesetz – es ändert faktisch sehr viel (und schwächt die Ambition deutlich)
Die schwarz-rote Koalition hat sich heute auf Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Das Gesetz soll künftig offenbar Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen – eine formale Umbenennung, die in Medien bereits als „Habecks Gesetz light“ oder „nur umetikettiert“ kritisiert wird. Doch eine verifizierte Prüfung der Eckpunkte zeigt das Gegenteil: Die zentrale Vorschrift des alten GEG – die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei jeder neu eingebauten Heizung – wird ersatzlos gestrichen. Stattdessen kommt eine Grüngas-Quote („Bio-Treppe“).
Was genau ändert sich? Die harten Fakten
Altes GEG (Habeck, seit 2024 in Kraft):
- Jede neue Heizung muss mindestens 65 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken (§ 71 GEG).
- Für reine Gas- oder Ölheizungen bedeutet das: Der Brennstoff muss zu mindestens 65 % aus Biomethan, grünem Wasserstoff oder Ähnlichem bestehen – oder es muss ein Hybrid-System (z. B. Gas + Wärmepumpe) eingebaut werden, bei dem die Wärmepumpe den Großteil der Wärme liefert.
- Ergebnis: De-facto-Pflicht zu Wärmepumpen oder sehr hohen Grüngas-Anteilen. Reine fossile Gasheizungen waren praktisch nicht mehr erlaubt.
Neues Eckpunkte-Papier (Union/SPD, 24.02.2026):
- Die 65-Prozent-Regel entfällt komplett.
- Stattdessen: Verpflichtende Beimischung grüner Gase ins Netz.
- Ab 2028 für bestehende Gas-/Ölheizungen: zunächst 1 % Grüngas (Biomethan, synthetische Kraftstoffe).
- Ab 2029 für neue Gas-/Ölheizungen: zunächst 10 % Grüngas.
- Danach schrittweiser Anstieg bis 2040 (genaue Stufen noch offen).
- Zielformulierung im Papier: Neue Heizungen sollen „überwiegend CO?-frei“ betrieben werden – aber ohne harte Prozentzahl und ohne Sanktionen bei Nichteinhaltung.
- Öl- und Gasheizungen bleiben uneingeschränkt erlaubt. Keine Technologiepflicht mehr.
Berechnung des tatsächlichen Effekts (CO?-Reduktion):
- Typische Gas-Brennwertheizung: ca. 0,20 kg CO? pro kWh Wärme (bei rein fossilem Erdgas).
- Mit 10 % Biomethan (100 % CO?-neutral angenommen): Reduktion um exakt 10 % ? nur noch ca. 0,18 kg CO?/kWh.
- Unter altem GEG bei 65 % Grüngas: Reduktion um 65 % ? nur noch ca. 0,07 kg CO?/kWh.
- Mit Wärmepumpe (SPF 3,5, Strom-Mix 2025 ca. 50 % RE): real ca. 0,05–0,08 kg CO?/kWh.
? Die neue 10-%-Quote bringt also nur ein Zehntel der Klimawirkung, die Habecks 65-%-Regel gefordert hätte.
Zur vielfach kursierenden Behauptung: „10 % Beimischung ist technisch nur mit Wärmepumpen machbar“
Diese Aussage lässt sich nicht verifizieren – sie ist faktisch falsch.
- Biomethan: Ist chemisch nahezu identisch mit Erdgas. Jede bestehende oder neue Standard-Gasheizung (auch 15–20 Jahre alt) kann 10 % (und weit mehr) Biomethan ohne jede Anpassung verbrennen. Keine Wärmepumpe nötig.
- Wasserstoff-Beimischung: Bis 10–20 Vol.-% H? sind die allermeisten modernen Brennwertkessel (Baujahr ab ca. 2015) bereits geeignet oder mit minimalem Aufwand (Dichtungen, Brenneranpassung, ca. 200–500 €) nachrüstbar. Ab 20 % wird es teurer („H?-ready“-Kessel), aber bei 10 % ist das kein Thema.
- Technische Machbarkeit der Beimischung selbst liegt bei den Netzbetreibern und Lieferanten – nicht beim Endgerät im Keller. Der VKU-Hauptgeschäftsführer Liebing warnt genau deshalb: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter.“
Die 10-%-Quote erfordert keinerlei Wärmepumpe. Sie erlaubt im Gegenteil reine fossile Gasheizungen weiter – nur mit etwas grünem Zusatz im Gas.
Fazit: Keine bloße Umbenennung, sondern eine klare Aufweichung
Das neue Regelwerk ist keine Fortschreibung von Habecks GEG, sondern dessen faktische Abschwächung:
- Habeck: Technologiezwang zu hohen RE-Anteilen ? Wärmepumpen-Boost.
- Neu: Technologieoffenheit + niedrige Quote ? Gas- und Ölheizungen bleiben attraktiv und günstig zu installieren.
Ob die „Bio-Treppe“ später tatsächlich auf 60–100 % steigt und ob genug grüne Gase produziert werden (aktuell Biomethan-Anteil im Gasnetz nur ca. 1,6 %), ist offen – genau das kritisiert der VKU als „Mogelpackung“-Risiko. Umweltverbände (DNR, BUND, DUH u. a.) sprechen von einem „klimapolitischen Irrweg“ und „Geschenk an die fossile Lobby“.
Faktisch ändert das neue Gesetz also sehr viel – nur nicht in Richtung mehr Klimaschutz, sondern in Richtung mehr Flexibilität für Gas und Öl. Die 65-Prozent-Regel war der harte Kern von Habecks Wärmewende. Sie ist weg.


