
Mit den heute vorgestellten Eckpunkten der schwarz-roten Koalition zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – eröffnen sich für stromerzeugende Heizungen wie Brennstoffzellenheizungen neue Chancen. Die Abschaffung der starren 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei jedem Heizungstausch und der Fokus auf eine schrittweise Grüngas-Quote machen Brennstoffzellen zu einer der wenigen Technologien, die sofort hohe Klimaschutzwirkung und Wirtschaftlichkeit kombinieren können.
Warum Brennstoffzellen im neuen Regelwerk punkten
Brennstoffzellenheizungen (meist Erdgas-Brennstoffzellen mit PEM- oder SOFC-Technik) erzeugen Strom und Wärme gleichzeitig (KWK-Prinzip). Typische Wirkungsgrade:
- Elektrisch: 35–60 %
- Gesamt (Strom + Wärme): bis zu 90–110 % (bezogen auf den Brennstoff-Energieeinsatz)
Im alten GEG (Habeck-Version) galten sie als 65-Prozent-Option, weil der erzeugte Strom als „erneuerbar“ zählt, wenn er den Eigenbedarf deckt oder ins Netz eingespeist wird – und die Wärme damit de facto klimafreundlich wird. Im neuen GMG-Eckpunktepapier entfällt diese harte Quote komplett. Stattdessen gilt für neue Gasheizungen ab 2029 zunächst eine 10-Prozent-Grüngas-Quote (Biomethan, e-Fuels, grüner Wasserstoff), die schrittweise steigt.
Für Brennstoffzellen bedeutet das:
- Sie können weiterhin mit konventionellem Erdgas betrieben werden – die Quote trifft primär den Brennstofflieferanten (Netzeinspeisung), nicht zwingend den Endverbraucher vor Ort.
- Der hohe Stromertrag (ca. 1 kWh Strom pro 1,5–2 kWh Wärme) senkt den Netzstrombezug massiv ? realer CO?-Fußabdruck oft unter 0,10 kg CO?/kWh Wärme (bei aktuellem Strommix), selbst ohne Grüngas.
- Im Vergleich: Reine Gasheizung mit 10 % Biomethan-Beimischung erreicht nur ca. 10 % CO?-Reduktion (von 0,20 auf 0,18 kg CO?/kWh).
Brennstoffzellen bleiben damit eine der effizientesten Wege, den CO?-Ausstoß pro kWh Wärme drastisch zu senken – ohne auf teures Biomethan oder Wasserstoff angewiesen zu sein.
Förderung bleibt hoch – und wird voraussichtlich erhalten
Aktuell (Stand Februar 2026) gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % (bei Ersatz von ?20 Jahre alter Öl-/Gasheizung)
- Effizienzbonus / Einkommensbonus: bis +10–30 % möglich
? Gesamt: bis zu 70 % Zuschuss (max. 30.000–60.000 € je nach Gebäudegröße)
Hersteller wie Viessmann, Elcore, Blue World oder Solidpower werben derzeit massiv: „Förderung jetzt sichern – bevor das neue GMG die Details ändert.“ Die Koalition signalisiert, dass effiziente KWK-Technologien weiter stark gefördert werden sollen, da sie Strom- und Wärmewende koppeln und das Stromnetz entlasten (Eigenverbrauch bis 70–80 % möglich).
Vorteile im Überblick – warum Brennstoffzellen 2026/27 boomen könnten
- Keine Technologiezwang-Abschaffung trifft sie nicht negativ – im Gegenteil: Gas bleibt erlaubt.
- Hohe Effizienz + Stromgutschrift senken Betriebskosten (Stromgestehungskosten oft < 10 ct/kWh).
- Kombinierbar mit PV-Anlage (Stromüberschuss ? Elektrolyse oder Netzeinspeisung).
- Platzsparend, leise, wartungsarm im Vergleich zu Pellet- oder Wärmepumpen-Systemen.
- In Bestandsgebäuden mit hohem Wärmebedarf oft wirtschaftlicher als reine Wärmepumpe.
Kritik und offene Punkte
Verbände wie der VKU warnen vor fehlender Verfügbarkeit grüner Gase langfristig – für Brennstoffzellen spielt das aber erst ab sehr hohen Quoten (ab 2035/40) eine Rolle. Umweltverbände kritisieren, dass die Quote zu niedrig sei und fossile Pfade verlängere – Brennstoffzellen gelten hier als Brückentechnologie.
Fazit: Die GMG-Eckpunkte machen Brennstoffzellen nicht nur zulässig, sondern zu einer der attraktivsten Alternativen für Eigentümer, die weder Wärmepumpe noch Fernwärme wollen. Wer jetzt handelt, profitiert von hohen Fördersätzen und Planungssicherheit – bevor mögliche Förderkürzungen kommen.


