Osterode am Harz: Schon wieder Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz
In Osterode am Harz, Landkreis Göttingen, wurde erneut gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 verstoßen: Eine etwa 4.100 qm große Fläche zwischen der Seesener Straße und der Schachtruppvilla wurde komplett entbuscht. § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes untersagt es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September stark zurückzuschneiden oder zu fällen. Die… Weiterlesen »

