SRU stärkt Verfassungsbeschwerden gegen novelliertes Klimaschutzgesetz

Durch | Oktober 17, 2025

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in einer Stellungnahme die Verfassungsbeschwerden gegen das novellierte Klimaschutzgesetz unterstützt. Das Gremium kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung das Erreichen der Klimaziele erschwert und das verbleibende CO2-Budget für Deutschland rasch schrumpft. Die Stellungnahme wurde gestern beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz, das 2019 erstmals verabschiedet wurde, legt verbindliche Ziele für die Reduktion von Treibhausgasemissionen fest, um die Erderwärmung zu begrenzen. Es sieht vor, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird und ab 2050 negative Emissionen anstrebt. Im Juli 2024 wurde das Gesetz novelliert, wobei sektorbezogene Jahresziele für Bereiche wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft abgeschafft und der Mechanismus zur Nachsteuerung bei Zielverfehlungen geändert wurden. Kritiker sehen darin eine Abschwächung des Klimaschutzes, da die Verantwortung nun stärker auf Gesamtemissionen liegt und nicht mehr auf einzelnen Sektoren.

Im vergangenen Jahr reichten fünf Umweltorganisationen, darunter die Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch, sowie zahlreiche Bürger Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie argumentieren, dass das novellierte Gesetz die Grundrechte verletzt, indem es zu hohe Treibhausgasemissionen erlaubt und damit die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen gefährdet. Das Gericht hat den Sachverständigenrat für Umweltfragen, ein unabhängiges beratendes Gremium der Bundesregierung, als sachkundigen Dritten hinzugezogen, um sich zu dem Verfahren zu äußern.

Vorschlag des SRU: Maximale CO2-Budgets ab Anfang 2025
Vorschlag des SRU Maximale CO2 Budgets ab Anfang 2025

In der Stellungnahme konzentriert sich der Rat vor allem auf das CO2-Budget, das in den Beschwerden eine zentrale Rolle spielt. Er hat seine Berechnungen zum maximal fairen deutschen CO2-Budget ab Anfang 2025 aktualisiert. Dabei bestätigt sich, dass das Budget für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius bereits verbraucht ist. Für eine Obergrenze von 1,75 Grad Celsius mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 Prozent, dass diese nicht überschritten wird, ist das Budget noch nicht erschöpft, würde jedoch bei einer linearen Reduktion der Emissionen im Jahr 2033 aufgebraucht sein.

Zusätzlich bewertet die Stellungnahme die Novelle des Klimaschutzgesetzes aus Juli 2024. Durch die Abschaffung der verbindlichen Sektorziele und die Änderung des Nachsteuerungsmechanismus wird das Erreichen der gesetzlichen Klimaziele voraussichtlich erschwert. Dies könnte die Wirksamkeit des Gesetzes insgesamt beeinträchtigen und den Klimaschutz in Deutschland schwächen.

Die Stellungnahme des Rates gibt den Beschwerdeführern Rückenwind und könnte das Verfahren am Bundesverfassungsgericht beeinflussen. Sie unterstreicht die Dringlichkeit einer strengeren Klimapolitik, um die Pariser Klimaziele einzuhalten und Grundrechte zu schützen.


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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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