
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilt die Entscheidung des Kabinetts, die Stoffstrombilanz per Ministerverordnung aufzuheben, als rechtswidrig. Bundesagrarminister Alois Rainer umgeht damit Bundestag und Bundesrat und handelt laut DUH im Widerspruch zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Verordnung erleichtert es Verursachern von Nitrateinträgen, insbesondere der Massentierhaltung, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.
Die Abschaffung der Stoffstrombilanz schwächt das Düngerecht und den Schutz des Grundwassers vor Nitratbelastung. Bereits an 26 Prozent der Grundwassermessstellen in Deutschland wird der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überschritten, hauptsächlich durch landwirtschaftliche Überdüngung. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert jedoch eine Verbesserung der Wirksamkeit des Düngerechts. Die DUH sieht in der Entscheidung eine Verschlechterung und plant, diese im Rahmen ihrer Klage gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vorzubringen.
Effektive Maßnahmen wie strengere Düngegesetze, die Reduktion von Tierbeständen in überdüngten Regionen und die Förderung von Ökolandbau wären kostengünstiger als die aufwendige Aufbereitung nitratbelasteten Wassers. Die EU-Richtlinien betonen den Schutz des Grundwassers, da hohe Nitratwerte Gesundheits- und Umweltschäden verursachen.

