
Die Tier- und Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland e.V. verurteilt die geplante Novelle der Hessischen Jagdverordnung, die ursprünglich bis Ende 2028 gültig war. Die Änderungen, die längere Jagdzeiten, die Streichung von Schonzeiten während der Aufzucht von Wildtieren und die Aufnahme streng geschützter Arten ins Jagdrecht vorsehen, seien weder wissenschaftlich begründet noch ökologisch vertretbar. Eine öffentliche Evaluierung fehle, und die Verbändeanhörung habe überwiegend jagdfreundliche Stimmen berücksichtigt.
Die Aufhebung der Schonzeit für Füchse vom 1. März bis 15. August gefährde den Elterntierschutz, da führende und nicht führende Tiere kaum unterscheidbar seien, was zu Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz führen könne. Die Jagd auf Dachse, deren Konfliktpotenzial für die Landwirtschaft gering sei, sowie die Rücknahme der ganzjährigen Schonzeit für Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel erscheinen willkürlich. Im Jagdjahr 2015/2016 wurden in Hessen auf 1,8 Millionen Hektar nur wenige dieser Tiere getötet, was die Maßnahmen überflüssig erscheinen lasse.
Die Verlängerung von Jagdzeiten diene den Interessen des Landesjagdverbands und stehe im Widerspruch zu den Staatszielen Tierschutz und Naturschutz. Die Hessenkoalition ignoriere tierschutzfreundliche Gesetzgebung und fördere stattdessen die Jägerschaft, etwa durch die geplante Ausweitung der Nachtzieltechnik und die Missachtung des Muttertierschutzes bei der ASP-Bekämpfung. Wildtierschutz Deutschland fordert eine tierschutzgerechte Jagdverordnung, die die Bedürfnisse von Wildtieren, insbesondere während der Aufzuchtzeit, respektiert.
Ein offener Brief an den Hessischen Landtag ist auf der Website der Organisation verfügbar, eine ausführliche Stellungnahme der Naturschutzverbände kann bei der DUH angefragt werden.
Einen offenen Brief zum Thema an die Abgeordneten des Hessischen Landtags finden Sie hier: wildtierschutz-deutschland.de/single-post/hessische-jagdverordnung-kritik

