EU-Gericht kippt automatisierte Verlängerung von Pestizid-Genehmigungen – Glyphosat-Bescheid rechtswidrig

Durch | November 20, 2025

Das Gericht der Europäischen Union hat am 19. November 2025 der Klage der Aurelia Stiftung und weiterer Umweltorganisationen stattgegeben und die Praxis der EU-Kommission für rechtswidrig erklärt, Pestizid-Wirkstoffe nach Ablauf ihrer regulären Genehmigung routinemäßig weiter zu verlängern, wenn das Wiederzulassungsverfahren verzögert ist.

Das Gericht rügt die systematische und automatische Anwendung einer eigentlich nur als Ausnahme gedachten Regelung. Verlängerungen dürften künftig nur noch im Einzelfall und nach konkreter Prüfung erfolgen – insbesondere, ob der Antragsteller (also die Hersteller) durch lückenhafte oder verspätet eingereichte Daten selbst zu den Verzögerungen beigetragen hat.

Glyphosat Bescheid rechtswidrig Symbolbild Credits Mirko Fabian Unsplash

Betroffen sind neben Glyphosat (Verlängerung 2022) auch die Wirkstoffe Boscalid und Dimoxystrobin, bei denen parallel geklagt worden war. Die Urteile haben grundsätzliche Bedeutung für hunderte Pestizid-Wirkstoffe, die derzeit allein aufgrund solcher Verlängerungsentscheidungen weiter auf europäischen Äckern eingesetzt werden dürfen, obwohl die letzte vollständige Risikobewertung teilweise Jahrzehnte zurückliegt.

Das Gericht bestätigt ausdrücklich den „zyklischen Ansatz“ der EU-Pestizidverordnung: Genehmigungen sind bewusst befristet (maximal 15 Jahre), damit regelmäßig eine aktualisierte Risikoprüfung auf Basis des neuesten wissenschaftlichen Standes erfolgt. Die bisherige Praxis der Kommission unterlaufe diesen Grundsatz und verstoße gegen das Vorsorgeprinzip.

Im Fall Glyphosat muss die Kommission nun nachträglich prüfen, inwieweit das Glyphosat-Konsortium (u. a. Bayer) durch unvollständige Unterlagen das Verfahren verzögert hat. Die 2023 erfolgte reguläre Wiederzulassung für weitere zehn Jahre ist von dem Urteil nicht direkt betroffen, wird jedoch separat von der Aurelia Stiftung und anderen Verbänden angefochten.

Die Kommission kann gegen die Urteile innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Verifizierte Quellen

  • Urteile des EU-Gerichts vom 19.11.2025 in den verbundenen Rechtssachen T-578/22 (Aurelia Stiftung / Glyphosat), T-208/22 (Pollinis / Boscalid) und T-209/22 (PAN Europe / Dimoxystrobin)
  • https://www.aurelia-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/11/PM-EU-Gericht-Urteilt-zu-Glyphosat-Genehmigung-2025-11-19.pdf (Original-Pressemitteilung Aurelia Stiftung, 19.11.2025)
  • https://curia.europa.eu (Datenbank der Europäischen Gerichte, Urteile vom 19.11.2025)
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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
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