Bestseller-Autoren erstatten detaillierten Strafantrag gegen Backhaus

Durch | April 8, 2026
Timmy stirbt. Credits: Unsplash

Vorwurf der Tierquälerei durch Unterlassen im Fall Buckelwal „Timmy“ – Anhang mit internationalen Leitlinien zu Sedierung und Euthanasie beigefügt

Osterode am Harz / Wismar – Die Bestseller-Autoren und investigativen Journalisten Marita Vollborn und Vlad Georgescu haben heute Strafanzeige und Strafantrag gegen Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sowie weitere verantwortliche Amtsträger und Behördenmitarbeiter gestellt. Sie werfen ihnen Tierquälerei durch Unterlassen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG vor. Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Rostock und der Polizeiinspektion Wismar eingereicht.

Die Anzeigenden begründen den Vorwurf damit, dass der etwa 12–15 Meter lange Buckelwal „Timmy“ (Megaptera novaeangliae) seit Anfang April 2026 in flachem Wasser der Wismarer Bucht (Kirchsee südlich der Insel Poel) weitgehend bewegungslos lag, nur noch unregelmäßig atmete und erkennbare schwere Leiden erlitt. In der Pressekonferenz am 7. April 2026 hatten Minister Backhaus sowie Experten des Deutschen Meeresmuseums Stralsund (Burkard Baschek) und des ITAW (Stephanie Groß) erklärt, dass alle weiteren Rettungsversuche – einschließlich eines geplanten dänischen Spezial-Katamarans – eingestellt seien. Eine humane Euthanasie wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Das Tier solle „in Ruhe sterben“ und „zur Ruhe kommen“. Die einzige Maßnahme blieb das gelegentliche Befeuchten des Rückens durch die Feuerwehr.

„Die tagelange passive Hinnahme erkennbarer, erheblicher Leiden eines Wirbeltiers ohne Ausschöpfung zumutbarer Leidensminderungsmaßnahmen verstößt gegen das Tierschutzgesetz und die Amtspflicht der zuständigen Behörden“, erklären Vollborn und Georgescu. Sie verweisen auf die Garantenstellung des Ministers als oberster Dienstherr und stellen zusätzlich den Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) in den Raum.

Timmy stirbt. Credits: Unsplash
Vorwurf der Tierquälerei durch Unterlassen im Fall Buckelwal Timmy Anhang mit internationalen Leitlinien zu Sedierung und Euthanasie beigefügt Credits Unsplash

Zentraler Bestandteil der Strafanzeige ist ein umfangreicher Anhang mit verifizierten internationalen Leitlinien und wissenschaftlichen Studien zur Schmerzbehandlung, Sedierung und Euthanasie gestrandeter Wale. Diese Dokumente belegen, dass bei Buckelwalen in vergleichbarem Zustand (9–15 m Länge) aktive Maßnahmen zur sofortigen Leidensminderung möglich und internationaler Standard sind:

  • NOAA Technical Memorandum NMFS-OPR-56 (Barco et al., 2016): Empfiehlt ausdrücklich die Verabreichung starker Sedativa und Analgetika (u. a. Midazolam, Butorphanol als Schmerzmittel, Acepromazine oder Xylazine) vor jeder weiteren Maßnahme. Danach kann Kaliumchlorid (KCl) intracardial verabreicht werden, um einen schmerzfreien Tod herbeizuführen. Das Tier muss zuerst bewusstlos und schmerzfrei sein.
  • Coughran et al. (2012): „Euthanasia of beached humpback whales using explosives“ (Journal of Cetacean Research and Management). Beschreibt die erfolgreiche Anwendung der „cranial implosion“-Technik mit gezielten Sprengladungen bei fünf Buckelwalen von exakt 9,1–12,7 m Länge – nahezu sofortiger Tod ohne anhaltende Schmerzen.
  • IWC Workshop on Euthanasia Protocols (2013/2015): Der Report der International Whaling Commission fordert Sedierung plus Analgesie vor chemischen oder physikalischen Methoden, um Schmerz und Distress zu minimieren.
  • Harms et al. (2014): „Low-residue euthanasia of stranded mysticetes“ – detaillierte Sedierungsprotokolle für Bartenwale.
  • Australian National Guidelines for Euthanasia of Stranded Large Whales (DCCEEW, 2024): Speziell für Buckelwale in flachem Wasser: Schwere Sedierung (Midazolam, Medetomidine, Diazepam) plus Analgesie (Butorphanol) – palliativ oder als Vorbereitung auf Explosiv-Methoden.

Die Anzeigenden betonen, dass diese Methoden (Sedierung per langer Nadel oder cranial implosion) unter den gegebenen Bedingungen in der Wismarer Bucht grundsätzlich anwendbar gewesen wären. Sie seien jedoch pauschal und ohne nachvollziehbare detaillierte Prüfung ausgeschlossen worden.

Die Staatsanwaltschaft Rostock muss nun prüfen, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei (§ 17 TierSchG i. V. m. § 13 StGB) und ggf. unterlassener Hilfeleistung eingeleitet wird. Die Anzeigenden haben ausdrücklich Strafantrag gestellt und die Sicherstellung aller dienstlichen Unterlagen, Protokolle und Gutachten beantragt.

Der Fall „Timmy“ sorgt seit Wochen bundesweit für Aufsehen. Der Wal war seit Anfang März in der Ostsee gesichtet und mehrfach gestrandet worden, bevor er Ende März/Anfang April endgültig in der Kirchsee festsaß.

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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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