
(Kommentar)
Landwirtschaftliche InteressenvertrerInnen werden nicht müde, viel und gern über die „gute landwirtschaftliche Praxis“ zu lamentieren, wenn es um ihr Metier geht. Tatsächlich klingt es wunderbar, was man da zu hören und zu lesen bekommt. So hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereits 2017 eine Broschüre herausgegeben, die umfassend über die „ordnungsgemäße Landwirtschaft“ aufklären soll. Unter Punkt 3 ist der Grundsatz zur Gestaltung der Feldflur genannt:
„Die naturbetonten Strukturelemente der Feldflur sind auch wegen ihrer günstigen abiotischen (Boden, Kleinklima, Wasserhaushalt) und biotischen (Nützlinge) Wirkungen zu erhalten (Grundsätze der Agrarministerkonferenz vom 23. Oktober 1987).“

Doch wie so oft: Es handelt sich um „Leitlinien“, die keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Wer nicht will, schlägt sie in den Wind – oder, wie auf den Fotos zu sehen, die Gehölze in der Feldflur des Altkreises Osterode und am Dorster Mühlenbach ab, bis nur noch zerfetzte Reste übrig sind.
Leistungsstarke Schlegelmulcher, meist als Anbaugeräte für Traktoren, zerquetschen durch die Rotationsbewegung ihrer Werkzeuge bis zu 12cm dicke Äste. Das Resultat: gespaltene, tief eingerissene oder abgerissene Triebe, die Hitze, Trockenheit, Frost und Feuchtigkeit und pilzlichen und anderen Krankheitserregern schutzlos ausgeliefert sind. Gesunder Austrieb mit Knospen wird derart geschädigt, dass die Regenerationsfähigkeit auf der Strecke bleibt; das Gehölz verliert an Vitalität, seine Lebenszeit wird deutlich verkürzt, es bildet sich vermehrt Totholz.
Wer durch die Feldflur des Landkreises Göttingen wandert, dem präsentiert sich das immer gleiche Bild: Mindestens auf einer Seite senkrecht abgeschlegelte Geästwände, die Hecke überaltert im Innern, das natürliche Erscheinungsbild, der Habitus der Pflanzen vollständig zerstört. Ganz abgesehen von den ästhetischen können solche Gehölzrudimente ihrer eigentlichen Bestimmung nicht mehr gerecht werden.
Die östlich von Dorste gelegene Fläche, durch die sich der Dorster Mühlenbach windet, ist stark grundwasserbeeinflusst; die Gehölze übernehmen wichtige ökologische und hydrologische Funktionen. Sie erhöhen nicht nur den Fließwiderstand des Wassers, verbessern die Wasserqualität und schützen vor Algenwachstum. Die räumliche und funktionelle Vielfalt der Gehölzsäume schafft auch zahlreiche Klein- und Kleinstlebensräume, die für viele Arten eine ökologische Nische darstellen. Zum Beispiel siedeln 50 Prozent der heimischen Vogelarten in der Nähe von Fließgewässern, und sogar 80 Prozent kommen auf Auestandorten vor. Aber wenn von den dichten Zweigen nur zerfetzte Stummel übrig bleiben – wo sollen Nachtigall, Grasmücke, Zaunkönig & Co ihre Nester bauen?

Was die Verursacher hier getan haben, ist Frevel und müsste geahndet werden. Im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Feldgehölze und Hecken in § 22 als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Und auch wenn Leitlinien juristisch nicht bindend sind, so könnten sich doch Behörden oder Gerichte ihrer bedienen: Würden sie auf der Grundlage von Leitlinien entscheiden, könnten diese in der Praxis eine indirekte Bindungswirkung entfalten. Warum aber tun die Verantwortlichen das nicht?
Obwohl die zuständigen Behörden im Altkreis Osterode wie auch im fusionierten Landreis Göttingen in den vergangenen Jahren immer wieder auf Heckenfrevel aufmerksam gemacht wurden, greifen sie nicht ein. Selbst die vollständige Entfernung von Feldgehölzen wird hingenommen. Menschelt es zu stark im Altkreis Osterode? Beeinträchtigen subjektive Faktoren wie Sympathie, Befangenheit oder mangelnde Professionalität die sachliche und objektive Entscheidungsfindung? Oder ist es einfach nur Bequemlichkeit, die Scheu vor Mehraufwand?

