Gericht bestätigt DUH-Klage gegen Apple wegen irreführender CO2-Neutralitätswerbung

Durch | August 26, 2025

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Apple Distribution International Ltd. stattgegeben (Az. 3-06 O 8/24). Die DUH warf dem Technologiekonzern vor, drei Smartwatch-Modelle als „CO2-neutral“ zu bewerben, obwohl die behauptete Klimaneutralität nicht haltbar ist. Das Gericht bestätigte, dass Apples Kompensationsmaßnahmen, basierend auf Eukalyptus-Monokulturen in Paraguay, ungeeignet sind, um eine CO2-Neutralität sicherzustellen.

Apple hatte angegeben, die bei der Produktion entstehenden CO2-Emissionen durch „naturbasierte“ Kompensationsprojekte auszugleichen. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass die genutzten Eukalyptus-Monokulturen nur bis 2029 gepachtet sind, ohne gesicherte Nachnutzung. Solche kurzlebigen Projekte können keine dauerhafte CO2-Bindung gewährleisten. Auch die von Apple angeführten Pufferkonten zur Absicherung etwaiger Verluste nach Vertragsende wurden vom Gericht als unzureichend bewertet.

Die DUH sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt gegen irreführendes Greenwashing. Verbraucher sollen korrekt über die Klimaauswirkungen von Produkten informiert werden, anstatt durch unzutreffende Werbeversprechen getäuscht zu werden. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, dass Unternehmen wie Apple nachhaltige und transparente Maßnahmen ergreifen, um ihre Klimaziele zu untermauern.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Apple verliert gegen die DUH Symbolbild Credits Unsplash
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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
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