
Seit dem 27. September 2023 ist Veronika Wand-Danielsson außerordentliche und bevollmächtige Botschafterin Schwedens in der Bundesrepublik Deutschland. Pugnalom.io bat die Diplomatin am 30. Mai 2025 um die Beantwortung schriftlich eingereichter Fragen zum behördlich tolerierten Abschuss von streng geschützten Rauchschwalben in Schweden. Ihre Exzellenz ließ uns als Antwort lediglich eine kurze Mittteilung ihrer Referentin zukommen. Die Nachricht lautet:
„Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der schwedischen Landkreisverwaltung Länsstyrelsen. Ich würde daher vorschlagen, dass Sie sich mit Ihren Fragen direkt an die Verwaltung in den aktuellen Landkreis wenden. Hier finden Sie eine Liste der Kontaktdaten:Contact us | Länsstyrelsen.“

Die Einschätzung der Botschaft allerdings ist falsch. Denn unsere Fragen beziehen sich auf nationales Recht bzw. auf EU-Recht, das in Schweden auf nationaler Ebene ratifiziert wurde. Im Rahmen der Interviewserie „Hard Questions“ publizieren wir am heutigen 10 Juni 2025 daher unsere Fragen samt Antworten der schwedischen Botschafterin im Originalwortlaut:
Pugnalom: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage des Artikels 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) wurde die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss der Rauchschwalben erteilt?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Wie ist die Genehmigung mit der schwedischen Artskyddsförordningen (2007:845) vereinbar, die in den Paragraphen 6 bis 9 ausdrücklich das absichtliche Töten, Fangen oder Stören von Vögeln verbietet, insbesondere während der Brut-, Aufzucht- und Überwinterungsperioden?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Inwiefern entspricht die Genehmigung dem schwedischen Umweltgesetzbuch (Miljöbalken 1998:880), das in seiner Grundsatzbestimmung festlegt, dass „die Natur einen Schutzwert hat“ und „wertvolle Natur- und Kulturmilieus geschützt und gepflegt werden“ sowie „die biologische Vielfalt bewahrt wird“?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Wie rechtfertigt Schweden diese Genehmigung angesichts der Tatsache, dass europaweit ein Rückgang insektenfressender Vogelarten um 13 Prozent allein in den vergangenen 25 Jahren dokumentiert ist, und die EU-Vogelbestände zwischen 1980 und heute um bis zu 19 Prozent zurückgegangen sind, was einem Verlust von bis zu 620 Millionen Individuen entspricht?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Welche Bewertung liegt der Genehmigung zugrunde, wenn aktuelle schwedische Monitoring-Daten zu Rauchschwalben einen Bestand von 183.000 Brutpaaren zeigen mit einem signifikanten Rückgang von 21 Prozent über die vergangenen 20 Jahre?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Inwiefern berücksichtigte die Behörde bei dieser Genehmigung den dramatischen europaweiten Rückgang der Feldvögel um 56 Prozent zwischen 1980 und 2017, zu denen auch die Rauchschwalbe gehört?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Wie verhält sich diese Genehmigung zu dem am 4. Mai 2020 von der EU-Kommission eröffneten Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden wegen unzureichender Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Welche konkreten wissenschaftlichen Belege und Alternativprüfungen wurden vorgelegt, um zu belegen, dass es „keine andere zufriedenstellende Lösung“ gibt, wie es Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie zwingend vorschreibt?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Wie wurde sichergestellt, dass die Genehmigung „die Aufrechterhaltung einer günstigen Erhaltungssituation der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet nicht erschwert“, wie es die schwedische Artenschutzverordnung in Paragraph 15 für Ausnahmegenehmigungen fordert?
Wand-Danielsson:
Pugnalom: Inwiefern ist die Genehmigung mit Schwedens Verpflichtungen unter der UN-Konvention über biologische Vielfalt und der Berner Konvention vereinbar, die beide den Schutz wildlebender Arten vorsehen?
Wand-Danielsson:
Lesen Sie dazu auch:
Hard Questions: Neue Interviewserie definiert Meinungsfreiheit neu | Pugnalom

