Das Landgericht Potsdam hat als erstes deutsches Gericht das Hauptverfahren gegen fünf ehemalige Aktivisten der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB eröffnet. Die Anklage stammt aus dem Verfahren in Neuruppin und wurde nun zur Hauptverhandlung zugelassen. Insgesamt laufen derzeit drei parallele Verfahren gegen insgesamt elf Personen der Gruppe in Flensburg, München und Neuruppin/Potsdam.
Die Betroffenen werfen dem Staat vor, mit dem Vorwurf einer kriminellen Vereinigung grundlegende demokratische Rechte einzuschränken. Der Paragraf 129 StGB werde als übermäßig weitreichend kritisiert, da er bereits geringfügige Unterstützungshandlungen – wie Spenden, kleine Hilfsleistungen oder positive Äußerungen in sozialen Medien – unter Strafe stellen könne. Seit den ersten Razzien im Dezember 2022 seien Aktivisten und ihr Umfeld massiven staatlichen Maßnahmen ausgesetzt gewesen, darunter Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Beschlagnahme von Spendengeldern und vorübergehende Abschaltung der Website.
Über 2.000 Menschen erstatteten aus Solidarität Selbstanzeige wegen kleiner Unterstützungsleistungen. Gegen die heimliche Überwachung des Pressetelefons der Gruppe läuft eine Verfassungsbeschwerde, die von Journalisten, Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt wird. UN-Sonderberichterstatter und Teile der Strafrechtswissenschaft haben die Anwendung des Paragrafen 129 gegen Klimaproteste scharf kritisiert.
Die Angeklagten betonen, dass das Verfahren nicht nur sie betreffe, sondern einen Präzedenzfall für zivilgesellschaftliches Engagement darstelle. Der Umgang mit Protestbewegungen sei ein Gradmesser für den Zustand demokratischer Rechte. Historisch sei § 129 bereits gegen politische Gegner eingesetzt worden, um diese einzuschüchtern.
Die Letzte Generation ruft zu Spenden für die Verfahrenskosten und zur Unterstützung von Aktivisten auf, die von staatlichen Repressionen betroffen sind.

