Der Buckelwal „Timmy“ (Megaptera novaeangliae, ca. 12–15 m) liegt seit Tagen weitgehend bewegungslos in flachem Wasser der Kirchsee vor der Insel Poel und erleidet massive, länger anhaltende physiologische Qualen. Durch das Fehlen des Auftriebs im flachen Wasser wird sein eigener Körper (geschätzt 10–15 Tonnen) zur tödlichen Last: Das enorme Gewicht komprimiert den Brustkorb und führt zu einer Kompressionsatelektase der Lunge – Teile der Lunge kollabieren, die Atmung wird flach, unregelmäßig und stark verlangsamt (zuletzt nur noch alle vier bis fünf Minuten). Gleichzeitig entsteht eine progressive Hypoxie (Sauerstoffmangel im Blut) und eine zunehmende metabolische Azidose.
Die fehlende neutrale Buoyancy verursacht zusätzlich schwere Drucknekrosen (Gewebetod) an Haut, Muskulatur und inneren Organen. Die Haut des Wals, die an das salzreiche Meerwasser angepasst ist, trocknet in der brackigen Ostsee rasch aus, bildet großflächige Blasen (Bullae) und Ulzerationen, die sich entzünden und teilweise von Möwen angepickt werden. Hyperthermie (Überhitzung) tritt auf, weil die thermoregulatorischen Mechanismen (Wasserumspülung) fehlen. Der extreme Stress führt zu massiv erhöhten Cortisol-Werten und systemischer Entzündungsreaktion. Trotz großer Fettreserven kann sich der Prozess über Tage hinziehen, während das Tier bei Bewusstsein bleibt und die Schmerzen spürt.
Diese Abläufe sind in Fachliteratur detailliert beschrieben: Der IWC Workshop on Euthanasia Protocols (2013/2015) spricht von „prolonged suffering“ durch „gravitational effects leading to respiratory and circulatory compromise, hyperthermia, skin blistering and live animal scavenging“. Harms et al. (2014, Journal of Wildlife Diseases) dokumentieren bei gestrandeten Mysticeten (Bartenwalen) „slow cardiovascular collapse from gravitational effects outside of neutral buoyancy“ – ein langsamer, qualvoller Kreislaufzusammenbruch. Weitere Studien bestätigen Dehydration, Hautdesikkation und sekundäre Infektionen als zentrale Leidensfaktoren bei langanhaltender Strandung.
In der Pressekonferenz am 7. April 2026 hatten Umweltminister Till Backhaus (SPD) und Experten des Deutschen Meeresmuseums Stralsund sowie des ITAW erklärt, weitere Rettungsversuche seien ausgeschöpft. Eine humane Euthanasie sei keine Option. Das Tier solle „in Ruhe sterben“. Die einzige Maßnahme bleibe das gelegentliche Befeuchten des Rückens. Bianca König von Whale and Dolphin Conservation (WDC) bestätigte gegenüber der dpa: Die Einschläferung sei „vom Tisch“, weil „zu wenig bekannt“ sei und die Gefahr bestehe, das Tier könne die Tötung „bei vollem Bewusstsein miterleben“.
Diese Position wird durch die heute eingereichte Strafanzeige von Marita Vollborn und Vlad Georgescu gegen Backhaus und weitere Verantwortliche wegen Tierquälerei (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG) direkt widerlegt. Der Anhang der Anzeige führt die maßgeblichen internationalen Dokumente auf:
- IWC Workshop Report (2013/2015): Humaneness muss „the first criteria“ sein. Passives Sterbenlassen ist bei großen Walen oft „even less acceptable from an animal welfare perspective“ als eine suboptimale Euthanasie.
- NOAA Technical Memorandum NMFS-OPR-56 (Barco et al., 2016) und Harms et al. (2014): Standardisiertes Zweistufen-Protokoll mit tiefer Sedierung (Midazolam 0,2 mg/kg + Butorphanol 0,2 mg/kg als starkes Analgetikum + Acepromazine + Xylazine) vor intracardialer Kaliumchlorid-Injektion – erfolgreich bei juvenilen Buckelwalen derselben Größe.
- Coughran et al. (2012): Erfolgreiche „cranial implosion“ mit gezielten Sprengladungen bei fünf Buckelwalen von 9,1–12,7 m – nahezu sofortiger Tod.
Die Anzeigenden argumentieren: Die tagelange passive Hinnahme dieser erkennbaren, erheblichen Leiden ohne Ausschöpfung der international etablierten Leidensminderungsmaßnahmen erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei – auch durch Unterlassen bei Garantenstellung des Ministers (§ 13 StGB). Zusätzlich besteht der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Die Entscheidung verstoße gegen das Staatsziel Tierschutz (§ 1 TierSchG).
Timmy liegt weiterhin bewegungslos in der Kirchsee. Die Staatsanwaltschaft Rostock muss nun prüfen, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die Anzeigenden haben Strafantrag gestellt und die Sicherstellung aller dienstlichen Unterlagen beantragt.

