Die 2014er-Kompensationsvereinbarung des BUND Westharz – Ein fauler Kompromiss, der Zerstörung legitimiert

Durch | Januar 10, 2026
Gipskarstlandschaft - Brutale Zerstörung eines Naturschutzgebietes.

Editorial. Die Unterzeichnung der sogenannten „zusätzlichen Kompensationsvereinbarung“ durch Dr. Friedhart Knolle (BUND Westharz) und Ursula Glock-Menger (NABU Osterode) im März 2014 stellt einen der schwerwiegendsten strategischen Fehler dar, den deutsche Naturschutzverbände in den letzten Jahrzehnten in einem konkreten Landschafts-Schutzkonflikt begangen haben. Diese Vereinbarung war keine pragmatische Verbesserung des Status quo – sie war die entscheidende Voraussetzung dafür, dass der Dolomitsteinbruch „Am Härkenstein“ bei Ührde um 37 Hektar erweitert werden konnte. Damit wurde die weitere, irreversible Zerstörung eines der letzten und wertvollsten Abschnitte der europaweit einzigartigen bewaldeten Gipskarstlandschaft Südharz über mindestens drei Generationen (bis 2090) vertraglich abgesichert und von zwei der größten deutschen Umweltverbände mitunterschrieben.

Raubbau im Landkreis Göttingen Credits LavNews Media LLC

Kein Kompromiss – sondern eine Legitimationsurkunde für industriellen Raubbau

In der öffentlichen Darstellung des BUND Westharz wird die Vereinbarung gerne als „hart errungenes Verhandlungsergebnis“ präsentiert, das immerhin „bessere Ausgleichsmaßnahmen“ erzielt habe, als wenn man gar nicht verhandelt hätte. Diese Argumentation ist aus mehreren Gründen zutiefst problematisch und letztlich irreführend:

  1. Ohne die Unterschrift von BUND und NABU hätte das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig die Erweiterungsgenehmigung im April 2014 sehr wahrscheinlich nicht oder nur unter deutlich erschwerten Bedingungen erteilt.
    Die Behörde verlangte explizit eine Einigung über zusätzliche Artenschutzmaßnahmen. Die Verbände haben diese Bedingung erfüllt – und damit den Genehmigungsprozess entscheidend erleichtert.
  2. Die vereinbarten „Kompensationen“ (Pflege einer verwilderten Streuobstwiese, Anlage von Hecken, kleinere Flächenpflegemaßnahmen) stehen in keinem Verhältnis zum ökologischen Wert des zerstörten Areals.
    Der Blossenberg, der Feldherrenhügel und angrenzende Karststrukturen gehören zu den artenreichsten Abschnitten der gesamten Gipskarstlandschaft. Hier existieren seltene Orchideen-Magerrasen, Kalkbuchenwälder mit hoher epiphytischer Vielfalt, zahlreiche Fledermausquartiere und ein Mosaik aus Kleinstlebensräumen, die durch die Karsttopographie entstanden sind. Diese Strukturen lassen sich nicht kompensieren – weder durch Streuobstwiesen noch durch Hecken irgendwo anders.
  3. Die Laufzeit bis 2090 macht die Vereinbarung zu einer Art Blankoscheck für den industriellen Gipsabbau.
    Selbst wenn man die heutige (2026) Forderung des BUND nach einem Ausstieg bis 2045 ernst nimmt: Die 2014er-Vereinbarung bindet das Unternehmen Rump & Salzmann (Knauf-Gruppe) nur an die Einhaltung der dort genannten Minimalmaßnahmen – nicht an einen früheren Ausstieg. Im Gegenteil: Sie schafft eine vertragliche Erwartungshaltung auf Fortsetzung des Abbaus bis zum Ende der vereinbarten Frist.

Der systemische Fehler: Kompromiss um jeden Preis statt konsequenter Blockade

Der BUND Westharz und der NABU Osterode haben sich 2014 bewusst für die Strategie „Verhandeln statt Klagen“ entschieden. Diese Haltung ist typisch für die deutsche Verbands-Umweltpolitik der 2000er und 2010er Jahre: Man will als „konstruktiver Partner“ wahrgenommen werden, man will am Tisch sitzen, man will „etwas rausholen“. Das Ergebnis ist jedoch fast immer dasselbe:

  • Der Investor erhält seine Genehmigung.
  • Der Verband kann behaupten, er habe „das Schlimmste verhindert“.
  • Die Zerstörung schreitet fort – nur etwas langsamer oder mit etwas mehr Kosmetik.

Im Fall Ührde war das „rausgeholte“ Ergebnis so geringwertig, dass es den Verlust nicht einmal annähernd aufwiegt. Es handelt sich um klassische Greenwashing-Kompensation: kleine, leicht umsetzbare Maßnahmen an anderer Stelle, während der Kernbereich der Landschaft unwiederbringlich zerstört wird.

Der Verrat am eigenen Anspruch

Besonders zynisch wirkt die Doppelmoral: Der BUND Westharz führt seit Jahrzehnten hochgelobte Führungen durch die Gipskarstlandschaft durch, erklärt Besuchern die Einzigartigkeit, die geologische und biologische Besonderheit – und hat gleichzeitig 2014 die Unterschrift geleistet, die genau dieser Landschaft weitere 37 Hektar kosten wird. Das ist kein pragmatischer Umgang mit Realitäten. Das ist ein Verrat am eigenen Bildungsauftrag und an den Menschen, die den Verbänden vertrauen.

Wer eine Landschaft als „europaweit einzigartig“, als „Hotspot der Biodiversität“ und als potenzielles UNESCO-Weltnaturerbe bewirbt, darf nicht gleichzeitig Verträge unterschreiben, die genau diese Qualitäten über Generationen hinweg opfern.

Langfristige Konsequenzen für die Glaubwürdigkeit des Naturschutzes

Der Skandal um die 2014er-Vereinbarung hat tiefe Spuren hinterlassen:

  • Er hat das Misstrauen gegenüber Verbandsspitzen verstärkt, die intransparent und hierarchisch agieren.
  • Er hat gezeigt, dass selbst in einem der wertvollsten Naturräume Deutschlands die Industrie auf die Kooperation der großen Verbände zählen kann – und dass diese Kooperation zu bekommen ist, wenn man nur lange genug verhandelt.

Bis heute (Januar 2026) hat der BUND Niedersachsen den Vorgang nicht wirklich aufgearbeitet. Es gibt keine öffentliche Distanzierung von der Vereinbarung, keine Evaluation, keine Entschuldigung bei den Betroffenen. Stattdessen wird weiter die aktuelle Anti-Abbau-Haltung betont – als ob die Unterschrift von 2014 nie existiert hätte.

Fazit: Solche „Kompromisse“ sind keine Kompromisse – sie sind Kapitulation

Ein echter Kompromiss setzt voraus, dass beide Seiten etwas Wesentliches aufgeben. Im Fall der 2014er-Vereinbarung hat die Natur das Wesentliche aufgegeben (unersetzliche Karstlebensräume), die Industrie hat fast nichts aufgegeben (lediglich die Verpflichtung zu ein paar Pflegemaßnahmen), und der BUND hat seine Glaubwürdigkeit als kompromissloser Verteidiger einzigartiger Landschaften geopfert.

Wer heute noch ernsthaft argumentiert, diese Vereinbarung sei „das Beste gewesen, was man rausholen konnte“, verkennt die Macht der konsequenten Blockade. Hätten BUND und NABU 2014 gemeinsam geklagt, ein öffentliches Gutachten zur Irreversibilität des Verlustes in Auftrag gegeben und die Öffentlichkeit mobilisiert – die Genehmigung wäre zumindest deutlich schwieriger geworden. Stattdessen haben sie den Weg freigemacht.

Die Gipskarstlandschaft Südharz stirbt nicht trotz, sondern auch wegen solcher „pragmatischer“ Vereinbarungen. Solange Naturschutzverbände weiterhin glauben, sie könnten mit der Rohstoffindustrie „auf Augenhöhe“ verhandeln, ohne dass diese sie ausnutzt, werden weitere einzigartige Landschaften unter die Bagger kommen – mit freundlicher Genehmigung derer, die eigentlich ihre Aufgabe darin sehen sollten, genau das zu verhindern.

Autoren-Avatar
LabNews Media LLC
LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände