
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer mit sofortiger Wirkung untersagt. Grund ist eine nie durchgeführte Verträglichkeitsprüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Prüfung), die nach EU-Recht für das seit 1998 als FFH-Gebiet geschützte Areal zwingend vorgeschrieben ist.
Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Die Richter stellten fest, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auch dann erforderlich ist, wenn – wie bei Mittelplate – die Betriebserlaubnis bereits vor Ausweisung des Schutzgebiets erteilt wurde. „Unstreitig ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden“, heißt es in dem Beschluss vom 26. Februar 2026.
Die Bohrinsel Mittelplate liegt im schleswig-holsteinischen Wattenmeer und gilt als Deutschlands größtes und förderstärkstes Ölfeld. Die Förderung läuft dort seit 1987. Seit 2009 gehört das Gebiet zum UNESCO-Weltnaturerbe.
Betreiber war bis vor Kurzem Wintershall Dea, dessen Exploration-&-Production-Geschäft in Deutschland jedoch an den britischen Konzern Harbour Energy übertragen wurde. Harbour Energy teilte auf dpa-Anfrage mit, man werde die Entscheidung „sorgfältig prüfen“.
Naturschützer bezeichneten das Urteil als „historischen Erfolg“ und „historischen Sieg“ für den Schutz des sensiblen Wattenmeer-Ökosystems. Ob das Unternehmen Beschwerde einlegt, war zunächst offen. Eine solche hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.


