
Brisante Infos im Fall des Buckelwals Timmy: Die Kooperationsvereinbarung „Zusammen sind wir Meer“ zwischen der Universität Rostock und der Stiftung Deutsches Meeresmuseum Stralsund (DMM) wurde am 26. April 2022 unterzeichnet und am 27. April 2022 öffentlich bekannt gegeben. Unterzeichner waren Universitätsrektor Prof. Dr. Wolfgang Schareck sowie das DMM-Direktorium mit Prof. Dr. Burkard Baschek (wissenschaftlicher Direktor seit August 2021) und Andreas Tanschus.
Die Vereinbarung dient der Intensivierung der bereits bestehenden Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Schwerpunkte sind gemeinsame Forschungsprojekte zu Meeresökosystemen und Küstenschutz, gemeinsame Betreuung von Abschlussarbeiten sowie Wissenstransfer. Baschek erklärte wörtlich: „Mit den steigenden Problemen der Meere, auch der Ostsee, müssen wir gemeinsam nachhaltiger agieren. Die Kooperationsvereinbarung mit der Universität Rostock erlaubt uns, die Aufgaben im Meeres- und Küstenschutz noch stärker gemeinsam voranzutreiben.“
Die Vereinbarung selbst enthält keine direkten monetären Leistungen – es handelt sich um eine strategische, nicht-finanzielle Partnerschaft.
Finanzieller Hintergrund der beteiligten Institutionen
Die Stiftung Deutsches Meeresmuseum ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie erwirtschaftet den Großteil ihrer Einnahmen selbst (über 80 % aus Eintrittsgeldern und eigenen Aktivitäten). Ergänzend erhält sie Zuwendungen von der Hansestadt Stralsund, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund.
- 2020: Bund und Land stellen gemeinsam 40 Millionen Euro für die Modernisierung des MEERESMUSEUMs bereit (je 20 Millionen Euro).
- Juli 2023: Bund und Land investieren zusätzlich 11,1 Millionen Euro (je hälftig), sodass das Gesamtinvestitionsvolumen auf 51,1 Millionen Euro steigt.
- Der Verwaltungsrat der Stiftung umfasst Vertreter des Landes (u. a. aus dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten).
Die Universität Rostock ist eine vollständig landesfinanzierte staatliche Hochschule. Im Fall des Buckelwals Timmy war geplant, dass das Skelett nach dem Tod des Tieres in die wissenschaftliche Sammlung der Universität Rostock übergeht – eine direkte Nutzung der 2022er-Kooperationsvereinbarung.
Verifizierte und funktionierende Quellen (Stand 18. April 2026)
- Offizielle Pressemitteilung des Deutschen Meeresmuseums zur Kooperationsvereinbarung (27.04.2022):
https://www.deutsches-meeresmuseum.de/news/post/zusammen-sind-wir-meer-kooperationsvereinbarung-zwischen-der-universitaet-rostock-und-dem-deutschen-meeresmuseum-stralsund - Pressemitteilung der Universität Rostock zur Kooperationsvereinbarung (27.04.2022):
https://www.uni-rostock.de/universitaet/kommunikation-und-aktuelles/medieninformationen/detailansicht/n/zusammen-sind-wir-meer-kooperationsvereinbarung-zwischen-der-universitaet-rostock-und-dem-deutschen-meeresmuseum-stralsund/ - Pressemitteilung der Landesregierung MV zur zusätzlichen Förderung von 11,1 Millionen Euro (05.07.2023):
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Presse/Pressemitteilungen/?id=192585&processor=processor.sa.pressemitteilung - Bericht zur ursprünglichen Förderung von 40 Millionen Euro (2020):
https://www.sueddeutsche.de/kultur/museen-finanzierung-sicher-40-millionen-euro-fuer-meeresmuseum-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200603-99-291585 - Allgemeine Informationen zur Finanzierung des DMM (über 80 % eigene Einnahmen, Unterstützung durch Land und Bund):
https://www.deutsches-meeresmuseum.de/en/press-area/press-releases - Informationen zu Baschek als wissenschaftlichem Direktor seit August 2021:
https://www.deutsches-meeresmuseum.de/ueber-uns/stiftung/organisation
Alle genannten Links waren zum Zeitpunkt der Recherche (18. April 2026) aktiv und führten zu den Originaldokumenten. Die Finanzierungsangaben stammen direkt aus Pressemitteilungen der Landesregierung MV und des DMM.
Im Kontext des aktuellen Wals-Falls um Timmy lieferte das DMM unter Baschek das zentrale Gutachten vom 7. April 2026, das Umweltminister Till Backhaus als Entscheidungsgrundlage diente. Die enge finanzielle und strukturelle Abhängigkeit des Museums vom Land MV sowie die Kooperation mit der landesfinanzierten Universität Rostock schaffen eine dokumentierte institutionelle Verflechtung. Ob dies bei der staatsanwaltschaftlichen Prüfung der Strafanzeigen wegen möglicher Tierquälerei durch Unterlassen (§ 17 TierSchG i. V. m. § 13 StGB) eine Rolle spielt, wird sich zeigen.


