
Seit Jahren verfehlen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Nitratgrenzwerte im Grundwasser an zahlreichen Messstellen.

Die Folgen: Das Grundwasser im Ems-Gebiet eignet sich teilweise nicht mehr zur Gewinnung von Trinkwasser, Wasserkosten für die Bevölkerung steigen und die Artenvielfalt geht stark zurück. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deswegen für mehr Gewässerschutz und gegen den massiven Nitrateintrag geklagt und im November 2023 Recht bekommen. Die beklagten Bundesländer haben daraufhin Revision eingelegt. Nun geht die Klage am 27. Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig in die nächste Runde. Die DUH geht dabei von einem Grundsatzurteil mit Signalwirkung für den Gewässerschutz in ganz Deutschland aus.
Am Tag der Verhandlung wird die DUH mit Ortsschildern von besonders mit Nitrat belasteten Orten vor dem Gericht erscheinen.
Hinweise
Datum: Donnerstag, 27. Februar 2025, Aktion ab 8.45 Uhr, Verhandlung ab 9.30 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer, und Reinhild Benning, DUH-Expertin Agrarökologie, stehen vor der Verhandlung ab 8.30 Uhr und danach vor Ort für Interviews zur Verfügung.
Lesen Sie auch
Globale Ernährung: Nur die Bioökonomie kann sie sichern + Kommentar | Pugnalom

