
Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich auf zentrale Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie geeinigt. Damit ist der Weg frei für ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren zur staatlichen Förderung des Baus und Betriebs steuerbarer Leistung, etwa neuer Gaskraftwerke. Die Einigung gilt als großer Schritt für die Versorgungssicherheit und als Erfolg der Bundesregierung.
Als Teil einer umfassenden Strategie zur Sicherung der Stromversorgung plant die Bundesregierung, den Kapazitätsbedarf bis 2031 über mehrere Ausschreibungen zu decken. Bereits 2026 soll die erste Ausschreibung mit einem Umfang von 12 Gigawatt starten. Die Kraftwerksstrategie wird als „Brücke“ zu einem umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt beschrieben, der als weiterer Baustein einer Gesamtstrategie dient.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßte die Verständigung ausdrücklich: „Nach einer langen Hängepartie ist dies ein echter Erfolg der Bundesregierung. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.“
Die Ausschreibungen können nach Ansicht des VKU nur eine Übergangslösung in einen echten Kapazitätsmechanismus sein. Für diesen seien noch viele Ausgestaltungsfragen offen. Die Bundesregierung müsse nun Tempo machen und die Einigung zügig in ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren überführen. Das beihilferechtliche Verfahren zur Genehmigung der Kraftwerksstrategie stehe ebenfalls noch bevor. Ein realistischer Start der Ausschreibungen sei frühestens im Sommer 2026 möglich.
Um eine breite Beteiligung und fairen Wettbewerb zu gewährleisten, fordert der VKU kleinere Losgrößen und ein Ausschreibungsdesign, das auch Stadtwerken realistische Chancen eröffnet. Dies solle Dezentralität stärken, die Resilienz des Versorgungssystems erhöhen und eine kosteneffiziente, wettbewerblich faire Kraftwerkszubau ermöglichen. Der VKU warnt vor einer bedenkliche Marktkonzentration bei wenigen großen Stromerzeugern, wie sie auch der Monitoring-Bericht von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur bestätigt habe.

Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müsse gestärkt werden. Angesichts geplanter Einschränkungen bei der Doppelförderung von KWK-Anlagen sei eine rasche und konsequente Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verlängerung und Reform des KWKG essenziell. KWK-Anlagen produzierten nicht nur Strom, sondern auch Wärme und sicherten damit die Wärmewende entscheidend ab. Sie nutzten Brennstoff hocheffizient und schonten Ressourcen und Klima.
Für einen langfristigen Kapazitätsmarkt ab 2032 begrüßt der VKU die Orientierung an Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten. Entscheidend sei die umfassende Aktivierung dezentraler Flexibilitäten auf Erzeugungs- und Nachfrageseite, etwa bestehende KWK-Anlagen, Speicher, E-Mobile, Wärmepumpen und Industrieprozesse. Nur ein breit aufgestellter und dezentraler Kraftwerkspark schaffe Resilienz und stärke die Energieversorgung in Krisenzeiten.

