
Seit dem 5. August 2024 verpflichtet die EU-Methan-Verordnung die Kohle-, Gas- und Ölindustrie zur Erfassung und Berichterstattung von Methanemissionen sowie zur Leckageerkennung und -reparatur. Das routinemäßige Abblasen und Abfackeln von Gas ist verboten. Doch ein Jahr nach Inkrafttreten bemängelt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebliche Umsetzungslücken in Deutschland.

Fehlende Behörden und Gesetzesvorschläge
Elf von 16 Bundesländern haben trotz einer Frist im Februar 2025 keine zuständigen Behörden benannt, um die Einhaltung der Verordnung zu überwachen. Zudem fehlt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der klare Leitlinien für den Umgang mit Verstößen und Strafen festlegt. Stichproben der DUH und der Clean Air Taskforce im Juni 2025 deckten zahlreiche Verstöße auf, die nun vom niedersächsischen Umweltministerium untersucht werden.
Zivilgesellschaftlicher Druck
Das European Civil Society Observatory on Methane (CSO-M), ein Bündnis aus 20 Organisationen unter Leitung von DUH und Environmental Defense Fund Europe, veröffentlichte einen Umsetzungs-Tracker, der europaweite Defizite aufzeigt. Die Organisationen fordern eine konsequente Umsetzung der Verordnung, um Methanemissionen effektiv zu reduzieren.
Klimarelevanz von Methan
Methan, das bei der Förderung und dem Transport fossiler Energieträger entweicht, ist über 20 Jahre mehr als 80-mal klimaschädlicher als CO? und verursacht ein Drittel der bisherigen Erderhitzung. Die Verordnung zielt darauf ab, Emissionen durch strenge Überwachung, Leckagereparatur und ein Verbot von Abblasen und Abfackeln zu senken.
Forderungen und Ausblick
Die DUH fordert von Bund und Ländern ein klares Signal an die Industrie, Verstöße proaktiv zu ahnden. Die Verzögerungen schaden dem Klima und Deutschlands Glaubwürdigkeit als „Methane Champion“. Eine effektive Umsetzung ist entscheidend, um die EU-Klimaziele im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets zu erreichen.

