
Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern unter Minister Dr. Till Backhaus (SPD) hat jede medikamentöse Behandlung des Buckelwals Timmy abgelehnt. Das hat die aus Hawaii angereiste Tierärztin der privaten Rettungsinitiative gegenüber beteiligten Medien und dem Team erklärt. Trotz schwerer physiologischer Schäden des Wals – ulzerative Dermatitis durch osmotischen Stress im Brackwasser (8–15 Promille statt 35 Promille Atlantik-Salzgehalt), großflächige Hautaufquellung, Blasenbildung, Risse, offene Unterhaut und zusätzliche Infektionsgefahr durch Möwenpickverletzungen – verweigerte das Ministerium jede Form von medikamentöser Intervention.
Der Wal liegt seit dem 31. März 2026 – inzwischen 20 volle Tage – unverändert in der flachen Kirchsee. Der eigene Körperdruck von rund zwölf Tonnen im flachen Wasser belastet Lunge, Herz und innere Organe kontinuierlich. Diese Leiden waren den Behörden bekannt.
Die Ablehnung erfolgte trotz der laufenden privaten Rettungsinitiative und trotz der Garantenpflicht des Ministers. Am 8. April 2026 hatten die Investigativ-Journalisten Marita Vollborn und Vlad Georgescu bereits Strafanzeige und Strafantrag gegen Backhaus und weitere verantwortliche Amtsträger gestellt. Der Vorwurf: Tierquälerei durch Unterlassen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG. Die Anzeigenden begründen dies mit der tagelangen passiven Hinnahme erkennbarer, erheblicher Leiden eines Wirbeltieres, obwohl zumutbare Maßnahmen (technische Bergung und medizinische Versorgung) möglich gewesen wären. Sie verweisen explizit auf die Garantenstellung des Ministers nach § 13 StGB sowie auf unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB). Mehrere vergleichbare Anzeigen liegen bei der Staatsanwaltschaft Rostock und Schwerin vor.
Die Verweigerung von Medikamenten setzt diese Linie fort: Statt Leidensminderung durch Schmerz- oder Infektionsbehandlung blieb Timmy den natürlichen Folgen des Brackwasseraufenthalts und des Körperdrucks ausgesetzt. Die private Initiative musste ohne diese Unterstützung agieren – mit reiner Hautpflege durch Salzlösung und mechanischen Maßnahmen.
Die Fakten sind eindeutig dokumentiert: 20 Tage im flachen Wasser mit nachweisbaren physiologischen Qualen, eine konkrete Strafanzeige wegen Tierquälerei durch Unterlassen vom 8. April 2026 und die ausdrückliche Ablehnung medikamentöser Hilfe durch das Ministerium, wie die beteiligte Tierärztin aus Hawaii bestätigt hat.
Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob die Garantenpflicht des Ministers verletzt wurde und ob der objektive Tatbestand des § 17 TierSchG i. V. m. § 13 StGB erfüllt ist. Für lab-news.de bleibt die Kernfrage: Wann endet behördliche Abwägung und wann beginnt strafrechtliche Verantwortung für vermeidbares Leiden? Die Akten liegen bei der Staatsanwaltschaft.


