
Der Buckelwal Timmy liegt seit Tagen in der flachen Wismarer Bucht vor der Insel Poel und quält sich unentwegt. Er atmet nur noch alle vier bis fünf Minuten, gibt Laute von sich, hat sichtbare Verletzungen – wahrscheinlich von Schiffsschrauben – und kämpft sichtlich mit unerträglichen Schmerzen. Experten beschreiben seinen Zustand als extrem geschwächt, mit eingeschränkter Atmung und Anzeichen innerer Schäden. Dennoch lehnt Umweltminister Till Backhaus (SPD) jede aktive Erlösung ab. Stattdessen lässt die Feuerwehr den Rücken des Wals alle zwei bis drei Stunden mit Wasser benetzen – eine Geste, die das Leiden nicht beendet, sondern nur begleitet. Backhaus spricht von „Ruhe geben“, „Würde“ und davon, dass der Wal „seinen Platz gefunden“ habe. Während Timmy weiter leidet, plant der Minister offenbar, die Osterfeiertage ungestört zu verbringen. Nach Ostern soll noch einmal geschaut werden. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Das ist staatlich geduldete Tierquälerei.
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) geht weit über bloße Verbote hinaus. § 1 Satz 1 erklärt den Zweck des Gesetzes: „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Satz 2 formuliert den zentralen Grundsatz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Dies gilt für jedes Wirbeltier – ohne Ausnahme für Größe, Art oder Symbolkraft. Wale sind Wirbeltiere. Das Gesetz kennt keine Sonderregelung für Meeressäuger oder medienwirksame Fälle.
Noch schärfer wird es in § 17 TierSchG: Wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand erfasst nicht nur aktives Quälen, sondern auch das passive Dulden vermeidbaren Leidens durch die Verantwortlichen. Das Unterlassen einer gebotenen Handlung – hier: sofortige Erlösung oder Rettung – kann den Straftatbestand erfüllen, wenn dadurch erhebliches Leiden fortgesetzt wird.
Zum Vergleich: Beim jagdbaren Wild schreibt § 22a Bundesjagdgesetz eindeutig vor: „Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, daß es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen.“ Die Pflicht zur sofortigen Erlösung bei nicht behebbarem Leiden ist also gesetzlich verankert. Wale fallen zwar nicht unter das Jagdgesetz, doch das Tierschutzgesetz gilt uneingeschränkt. Es lässt nur zwei Optionen: alles Menschenmögliche unternehmen, um das Tier zu retten und zu behandeln – oder das Leiden aktiv, human und sofort beenden.
§ 4 TierSchG regelt zudem die Tötung: Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung oder sonst unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden, und nur von Personen mit den nötigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Eine fachgerechte Euthanasie ist also nicht per se verboten – sie ist sogar geboten, wenn sie das einzige Mittel ist, um erhebliches Leiden zu verhindern. Der „vernünftige Grund“ für eine Tötung liegt genau darin: dem Tier weitere Qualen zu ersparen, wenn Rettung aussichtslos ist.
Backhaus ignoriert diese klare Rechtslage. Technische Herausforderungen bei der Sedierung oder Tötung eines so großen Tieres mögen existieren – sie rechtfertigen aber nicht, das Leiden über Tage hinweg fortzusetzen. Wenn eine humane Erlösung praktisch nicht machbar ist, dann muss der Staat die Konsequenzen tragen und nicht das Tier als Geisel seiner eigenen Unfähigkeit oder PR-Bedenken opfern. Stattdessen wird eine Pseudo-Begleitung inszeniert: Wasserschlauch, Sperrzone, Appelle an die Öffentlichkeit um „Ruhe“. Das ist keine Anwendung des Tierschutzgesetzes. Das ist seine systematische Umgehung.
Hinter den Worten von „Hochachtung vor dem Tier“ und „emotionalem Tag“ steht die nackte Angst vor Bildern: tonnenweise Blut, ein riesiger Kadaver, der die Folgen von Überfischung, Schiffsverkehr und gestörten Ökosystemen ungeschönt zeigt. Solche Aufnahmen wären ein Desaster für einen Umweltminister, der Naturschutz predigt. Deshalb darf Timmy weiter leiden – Hauptsache, die Öffentlichkeit sieht keine blutige Realität. Während das Tier unentwegt kämpft, feiert Backhaus Ostern. Das ist der Gipfel der Untragbarkeit.

Till Backhaus ist untragbar. Ein Umweltminister, der das Tierschutzgesetz bei einem sichtbar qualvoll sterbenden Wirbeltier bewusst missachtet, nur um sein Image und unangenehme Bilder zu schützen, hat in diesem Amt nichts mehr verloren. Er versagt nicht nur als Politiker, er macht den Staat zum Mittäter an vermeidbarem Leiden. Bei einem verletzten Reh oder Fuchs würde dieselbe Behörde sofort die Erlösung anordnen. Bei einem großen Wal wird plötzlich von „Natur respektieren“ gefaselt. Das ist pure Heuchelei und ein Skandal für den gesamten Tierschutz.
Es reicht. Timmy quält sich unentwegt, weil der Minister nicht den Mut und die Konsequenz hat, nach dem Gesetz zu handeln. Backhaus muss sofort zurücktreten. Das Tierschutzgesetz ist kein unverbindliches Lippenbekenntnis. Es ist geltendes Recht, das jedes Wirbeltier vor unnötigem Leid schützen soll – auch und gerade dann, wenn es groß, schwer und politisch unbequem ist.
Timmy hat Besseres verdient als politische Feigheit und leere Gesten. Das Land hat einen Umweltminister verdient, der das Gesetz nicht nur zitiert, sondern anwendet. Rücktritt jetzt. Bevor weiteres vermeidbares Leiden auf sein Konto geht.
Ein Editorial von den LabNews Media Founders

