Timmy muss endlos leiden, weil Backhaus, Medien  und WDC  wissenschaftliche Publikationen ignorieren

Durch | April 9, 2026

Die Aussage von Bianca König (WDC Deutschland) gegenüber der dpa vom 8./9. April 2026, eine humane Euthanasie bei großen Cetaceen sei „vom Tisch“, weil „zu wenig bekannt“ sei und die Gefahr bestehe, das Tier könne die Tötung „bei vollem Bewusstsein miterleben“, ist wissenschaftlich nicht haltbar.

Die gestern von den Investigativ-Journalisten und Bestsellerautoren Marita Vollborn und Vlad Georgescu eingereichte Strafanzeige und der Strafantrag gegen Umweltminister Till Backhaus (sowie weitere Verantwortliche) wegen Tierquälerei durch Unterlassen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG) enthält im Anhang genau die zentralen, peer-reviewten und behördlich anerkannten Dokumente, die seit Jahren detaillierte, praxiserprobte Protokolle für die humane Euthanasie gestrandeter Buckelwale (Megaptera novaeangliae) in der Größenklasse von Timmy (9–15 m) beschreiben.

Im Folgenden eine substanzielle, faktenbasierte Übersicht über die wichtigsten Publikationen und Leitlinien.

1. NOAA Technical Memorandum NMFS-OPR-56 (Barco et al., 2016)

Titel: Collaborative Development of Recommendations for Euthanasia of Stranded Cetaceans
Umfang: 83 Seiten, herausgegeben von der National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA), erstellt von einem Expertengremium aus 15 führenden Stranding-Veterinären und Biologen.

Dieses Dokument ist das derzeit umfassendste und autoritativste US-amerikanische Standardwerk zur Euthanasie gestrandeter Cetaceen. Es enthält ein explizites Zweistufen-Protokoll für große Bartenwale (Mysticeten) inklusive Buckelwale:

  • Stufe 1 (Sedierung/Analgesie):
    Midazolam 0,2 mg/kg IV/IM
  • Butorphanol 0,2 mg/kg (starkes Analgetikum)
  • nach 10–20 min Acepromazine 0,2 mg/kg
  • nach weiteren 20 min Xylazine 2–4 mg/kg Klinische Kontrolle der Sedierungstiefe (Palpebralreflex, Jaw-Tone, Blowhole-Tone, Schmerzreaktion) muss negativ sein, bevor die letale Phase beginnt.
  • Stufe 2 (letale Injektion):
    Intracardiale Injektion von supersaturierter Kaliumchlorid-Lösung (100 mg/kg bzw. 1,3 mmol/kg) über lange, großkalibrige Nadeln (30–50 cm, 16–>18 Gauge).

Das Protokoll wurde bei juvenilen Buckelwalen derselben Größenklasse erfolgreich angewendet und mit Plasmakonzentrationsmessungen validiert (Harms et al. 2014, zitiert im NOAA-Bericht).

2. Harms et al. (2014) – Journal of Wildlife Diseases

Titel: Low-residue euthanasia of stranded mysticetes
Peer-reviewt, publiziert im Journal of Wildlife Diseases.

Dieser Artikel beschreibt die praktische Umsetzung des oben genannten Sedierungsprotokolls bei einem 8,78 m langen, 9.500 kg schweren juvenilen Buckelwal. Die Kombination Midazolam + Acepromazine + Xylazine führte zu tiefer Sedierung, gefolgt von KCl-Injektion. Die Autoren betonen die niedrige Rückstandsbelastung („low-residue“) und die Sicherheit für Aasfresser.

3. Coughran et al. (2012) – Journal of Cetacean Research and Management

Titel: Euthanasia of beached humpback whales using explosives

Peer-reviewte Studie, die die erfolgreiche Anwendung der cranial implosion (gezielte Sprengladung über dem Schädel) bei fünf Buckelwalen von 9,1–12,7 m Länge dokumentiert. In den meisten Fällen trat der Tod nahezu augenblicklich ein. Die Methode wird vom IWC und den australischen National Guidelines als eine der schnellsten und humansten für große gestrandete Wale anerkannt.

4. IWC Workshop on Euthanasia Protocols (2013/2015)

Report of the IWC Workshop on Euthanasia Protocols to Optimize Welfare Concerns for Stranded Cetaceans (IWC-Dokument 3449).

Der Workshop von Experten aus elf Ländern (u. a. USA, Australien, UK) kommt zu dem klaren Ergebnis:

  • „Humaneness should be the first criteria for any euthanasia method.“
  • Passives Sterbenlassen bei großen Walen verursacht oft „prolonged suffering“ durch Gravitationsbelastung, Hypoxie, Hyperthermie und Hautschäden.
  • Sedierung + Analgesie muss vor jeder letalen Maßnahme stehen. KCl ohne vorherige Sedierung wird als unzumutbar abgelehnt.

5. Australian National Guidelines for Euthanasia of Stranded Large Whales (DCCEEW, 2024)

Offizielle Leitlinien des australischen Umweltministeriums. Übernehmen die IWC- und NOAA-Empfehlungen 1:1 und ergänzen sie um praxisnahe Dosierungen für Buckelwale in flachem Wasser, einschließlich „very heavy sedation“ mit Midazolam/Medetomidine/Butorphanol vor KCl oder cranial implosion.

Fazit: Die Evidenz ist eindeutig und seit Jahren öffentlich verfügbar

Alle genannten Publikationen und Leitlinien – NOAA 2016, Harms 2014, Coughran 2012, IWC 2013/2015 und die australischen Guidelines 2024 – widerlegen die Aussage von Bianca König eindeutig und nachprüfbar. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, Euthanasie bei Buckelwalen wie Timmy als „zu wenig bekannt“ oder besonders risikoreich zu bezeichnen. Die Protokolle sind standardisiert, erprobt und validiert.

Die Strafanzeige gegen Umweltminister Backhaus macht genau diese Dokumente zum zentralen Beweismittel. Sie belegt, dass die tagelange passive Hinnahme erkennbarer, schwerer Leiden eines Wirbeltiers ohne Ausschöpfung dieser zumutbaren, international etablierten Methoden den Tatbestand der Tierquälerei durch Unterlassen erfüllt (§ 17 TierSchG i. V. m. § 13 StGB).

WDC Deutschland und Bianca König können diese Fakten ignorieren – die Wissenschaft tut es nicht. Die Strafanzeige stellt sicher, dass die Behörden und Gerichte sie nun nicht mehr ignorieren können.

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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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