Im Naturschutzgebiet: Lämmer bei Osterode grausam gehalten

Durch | August 5, 2026
So werden Lämmer im Landkreis Göttingen im Naturschutzgebiet gehalten. Kontrollen durch den Staat? Dafür scheint es derzeit zu heiß zu sein. Credits: LabNews Media LLC

Göttingen/Osterode am Harz (LabNews Media LLC) – Eine Anzeige wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat die Agraringenieurin und Journalistin Marita Vollborn beim Veterinäramt Göttingen und der Staatsanwaltschaft eingereicht. Sie fordert die unverzügliche Kontrolle einer Schafhaltung auf Weiden nahe dem Dolomitsteinbruch der Firma Rump & Salzmann sowie am Härkenstein und Blossenberg bei Ührde in der Region Osterode.

In ihrem Schreiben vom 5. August 2026 schildert Vollborn Beobachtungen vom selben und dem Vortag bei Tagesdurchschnittstemperaturen von rund 30 Grad Celsius. Auf einer Weide habe ein sehr junges Lamm mit der Ohrmarke 59, schätzungsweise zwei bis drei Tage alt, allein gelegen und geblökt. Die Herde sei etwa 40 Meter entfernt gewesen. Das Tier sei ausgemergelt gewesen, habe stark gehechelt und sich kaum auf den Beinen halten können. Versuche, an anderen Mutterschafen zu trinken, seien von diesen rüde abgewiesen worden. Offenbar sei das Lamm nicht angenommen worden und habe seit der Geburt keine Muttermilch aufgenommen. In unmittelbarer Nähe habe ein weiteres sehr junges Lamm tot und bereits angefressen gelegen.

So werden Lämmer im Landkreis Göttingen im Naturschutzgebiet gehalten. Kontrollen durch den Staat? Dafür scheint es derzeit zu heiß zu sein. Credits: LabNews Media LLC
So werden Lämmer im Landkreis Göttingen im Naturschutzgebiet bis zum qualvollen Verenden gehalten Kontrollen durch den Staat Dafür scheint es derzeit zu heiß zu sein Credits LabNews Media LLC

Auf einer zweiten Weide habe ein etwa 60-jähriger Mann mehrere sehr junge Lämmer an den Hinterläufen getragen – jeweils einen Hinterlauf in einer Hand. Die Tiere hätten gezappelt; an einem Lamm habe noch ein Rest der Nabelschnur gehangen.

Vollborn sieht darin Verstöße gegen die Paragraphen 1 und 2 des Tierschutzgesetzes. Niemand dürfe einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Halter müssten Tiere artgerecht ernähren, pflegen und unterbringen sowie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Die beobachteten Zustände – Nichtannahme und mangelnde Versorgung eines neugeborenen Lammes bei Hitze, das Liegenlassen eines toten angefressenen Tiers sowie die Handhabung an den Hinterläufen – verstießen gegen diese Pflichten. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Sachkunde der Verantwortlichen. Die Behörde könne im Einzelfall einen Sachkundenachweis verlangen und das weitere Halten untersagen.

Vom Muttertier getrennt, abgemagert und mittlerweile vermutlich tot: Lamm im Naturschutzgebiet bei Osterode am Harz, Landkreis Göttingen. Credits: LabNews Media LLC.
Vom Muttertier getrennt abgemagert und mittlerweile vermutlich tot Lamm im Naturschutzgebiet bei Osterode am Harz Landkreis Göttingen Credits LabNews Media LLC

Darüber hinaus liege der Verdacht einer Straftat nach Paragraph 17 Tierschutzgesetz nahe. Danach werde bestraft, wer einem gehaltenen Tier die erforderliche Nahrung oder Pflege vorenthält und dadurch länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden verursacht. Die Unterversorgung bei Hitze, das tote Lamm und die unsachgemäße Handhabung könnten diesen Tatbestand erfüllen. Das Veterinäramt sei für Sofortmaßnahmen zuständig und habe bei Straftatverdacht die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Vollborn reiche die Anzeige parallel auch dort ein.

Zusätzlich verweise sie auf die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die ausreichenden Schutz vor Witterungseinflüssen und mindestens tägliche Kontrollen mit unverzüglichen Maßnahmen bei Mängeln vorschreibe.

Tierquälerei im Naturschutzgebiet bei Osterode im Landkreis Göttingen - mitten im Naturschutzgebiet. Credits: LabNews Media LLC.
Tierquälerei im Naturschutzgebiet bei Osterode im Landkreis Göttingen mitten im Naturschutzgebiet Credits LabNews Media LLC

Vollborn beantragt die unverzügliche Kontrolle der Weiden und der gesamten Haltung, die Dokumentation des Gesundheitszustands aller Tiere insbesondere der jungen Lämmer, ggf. die Sicherstellung gefährdeter Tiere, die Prüfung der Sachkunde und ggf. entsprechende Anordnungen, die Prüfung des Straftatverdachts mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft sowie Information über das Ergebnis, soweit datenschutzrechtlich möglich. Sie stehe für Rückfragen und eine Zeugenaussage zur Verfügung und habe Fotos beigefügt. Für den Fall einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 170 Absatz 2 Strafprozessordnung beantrage sie die Übersendung der Einstellungsverfügung und behalte sich die Beschwerde vor.

Autoren-Avatar
LabNews Media LLC
LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände