Deutschland setzt die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 über die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) um. Das Bundeskabinett beschloss sie am 18. Dezember 2024. Sie gilt als nationales Biodiversitätsstrategie- und Aktionsprogramm (NBSAP) und soll zugleich den globalen Kunming-Montreal-Rahmen und die EU-Vorgaben erfüllen.
Die NBS 2030 umfasst 21 Handlungsfelder und 64 Ziele. Dazu gehören Artenschutz, Wiederherstellung von Ökosystemen, Schutzgebiete und Vernetzung, Wälder, Moore, Gewässer, Agrarlandschaft, Meere, Stadtnatur sowie der Umgang mit Klimawandel und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Ein erster Aktionsplan listet rund 250 Maßnahmen des Bundes für die Jahre 2024 bis 2027. 2027 soll Bilanz gezogen und ein zweiter Aktionsplan bis 2030 nachgesteuert werden. Eine NBS-Geschäftsstelle beim Bundesamt für Naturschutz begleitet Umsetzung, Monitoring und Dialog.
Schutzgebiete: Fläche gemeldet, Wirksamkeit offen
Für das EU-Ziel, 30 Prozent der Land- und Meeresfläche wirksam zu schützen, sind in Deutschland vor allem die Länder zuständig. Bund und Länder haben der EU-Kommission Gebiete übermittelt, die nach ihrer Einschätzung die Kriterien erfüllen: Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente, später ergänzt um Teile von Biosphärenreservaten und einzelne Landschaftsschutzgebiete. Diese Auswahl umfasst 16,4 Prozent der Landfläche. Weitere Meldungen sind geplant. In Nord- und Ostsee liegt der gesetzliche Schutzanteil bereits über 30 Prozent der Fläche; die wirksame Bewirtschaftung gilt aber als verbesserungswürdig. Streng geschützte Gebiete im engeren Sinne machen nur einen kleinen Teil der Landesfläche aus.
Nationaler Wiederherstellungsplan
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gilt in Deutschland unmittelbar. Bis September 2026 musste jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) bei der Kommission einreichen. Der deutsche Entwurf wurde im April 2026 veröffentlicht. Die öffentliche Beteiligung lief bis Ende Juni 2026. Die Kommission prüft den Plan voraussichtlich im Frühjahr 2027; die finale Fassung soll bis September 2027 vorliegen. Der Plan muss darlegen, wie Deutschland bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen umsetzt und später alle betroffenen Ökosysteme erfasst. Zuständig sind Bund und Länder gemeinsam. Konkrete Flächen müssen nicht von vornherein vollständig festliegen. Verbände kritisierten den Entwurf als teilweise zu unkonkret bei Zielen, Finanzierung und Zeitplänen.
Ergänzend läuft das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für 2024 bis 2027, unter anderem für Moore, Auen, Wälder und Stadtnatur.
Rolle der Länder und Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern
Die praktische Umsetzung von Schutzgebietsmanagement, Eingriffsregelung, Artenschutzprüfungen und vielen Wiederherstellungsmaßnahmen liegt bei den Ländern. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über große Natura-2000-Anteile, Nationalparke, Biosphärenreservate (unter anderem Schaalsee, Südost-Rügen) und Küstengewässer. Im September 2026 wurde das Grüne Band auf rund 4.500 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Lücken im Biotopverbund sollen geschlossen werden.
Die NBS 2030 benennt den Ausbau erneuerbarer Energien ausdrücklich als Handlungsfeld. Zielkonflikte zwischen Windenergie und Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) sowie zwischen Landwirtschaft und Lebensraumschutz bleiben damit Teil der nationalen Umsetzungsaufgabe. EU-Recht und die NBS 2030 binden auch eine künftige Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Änderungen am Tempo oder an der Ausgestaltung von Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind auf Landesebene möglich, ein Ausstieg aus den unionsrechtlichen Pflichten nicht.

