21 Autorinnen und Autoren aus zwölf Institutionen aus Forschung und Praxis empfehlen auf Grundlage des aktuellen Forschungsstands, den Einsatz virtueller Zaunsysteme in Deutschland rechtlich klar zu regeln und als Ergänzung zu konventionellen Zäunen zu ermöglichen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sind in einem neuen Thünen Working Paper sowie einem begleitenden Policy Brief zusammengefasst. Mit vier Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist auch das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) an der Bewertung beteiligt.
Bei virtuellen Zäunen werden Weidegrenzen nicht durch Pfähle und Zaunlitzen, sondern digital festgelegt. Die Tiere tragen Halsbänder, die ihre Position satellitengestützt erfassen. Nähern sie sich einer virtuellen Grenze, ertönt zunächst ein akustisches Warnsignal. Reagiert ein Tier darauf nicht und überschreitet die Grenze, folgt ein kurzer elektrischer Impuls. Studien zeigen, dass Weidetiere die Verbindung zwischen Warnsignal und Grenze in der Regel innerhalb weniger Tage erlernen und die elektrischen Impulse anschließend weitgehend vermeiden können.
Gerade wegen dieser Impulsabgabe ist die Technologie tierschutzrechtlich sensibel. Die ausgewerteten nationalen und internationalen Untersuchungen lassen nach Einschätzung des Autorenteams im Vergleich zu konventionellen Elektrozäunen jedoch keine langfristigen negativen Auswirkungen auf Tierwohl und Tiergesundheit erkennen. Kurzfristige Beeinträchtigungen können bei beiden Zaunsystemen auftreten, wenn ein elektrischer Impuls ausgelöst wird.
„Die vorliegenden Studien geben aus unserer Sicht eine belastbare Grundlage, um den Praxiseinsatz virtueller Zäune rechtlich klar zu regeln“, sagt Dr. Jan Langbein vom FBN. „Gleichzeitig ist es wichtig, die Anwendung unter realen Bedingungen wissenschaftlich weiter zu begleiten. So können wir nicht nur mögliche Auswirkungen auf Tierwohl und Verhalten langfristig untersuchen, sondern auch die Potenziale der Technologie für ein flexibles Weidemanagement und ein präzises Tiermonitoring besser erschließen.“
Eine reguläre kommerzielle Nutzung virtueller Zaunsysteme mit elektrischer Impulsabgabe ist in Deutschland derzeit rechtlich nicht zulässig. Das Autorenteam empfiehlt, virtuelle Zäune grundsätzlich als Ergänzung zu konventionellen Zäunen zu ermöglichen. Auf feste Außenzäune soll nur in begründeten Ausnahmen, etwa auf Deichen oder im alpinen Raum, verzichtet werden können. Die Halsbandsysteme bieten zugleich zusätzliche Möglichkeiten für das Tiermonitoring: Positions- und Aktivitätsdaten können helfen, Veränderungen im Verhalten frühzeitig zu erkennen. Zudem lassen sich Weideflächen flexibel steuern und sensible Bereiche gezielt von der Beweidung ausschließen.
Für die eigene Forschung verfügt das FBN in Dummerstorf über eine rund vier Hektar große Versuchsweide, auf der digitale Technologien für das Weide- und Herdenmanagement unter praxisnahen Bedingungen erprobt werden. Im Exzellenzprojekt AutoPasture werden virtuelle Zäune bei Milchkühen, Mutterkühen und Wasserbüffeln in Mecklenburg-Vorpommern untersucht. Im Fokus stehen unter anderem Tierwohl, Weidenutzung und soziale Interaktionen innerhalb der Herde. Im europäischen Projekt SAGE – Sustainable Agrivoltaic Grazing Ecosystem werden virtuelle Zäune als Managementinstrument bei der Beweidung von Photovoltaikflächen untersucht. Ziel ist es, Energieerzeugung, landwirtschaftliche Nutzung, Biodiversität und Tierwohl miteinander zu verbinden und daraus übertragbare Managementansätze und politische Empfehlungen zu entwickeln.
Originalpublikation:
Hamidi, D. Blumenthal, V. Bösel, B. Bodt, C. Christiansen-Weniger, J. Hoffmann, G. Isselstein, J. Koch, F. Langbein, J. Louton, H. Pinto, S. Rauch, E. Riesch, F. Schärfe, D. Schwerdtfeger, J. Sturm, A. Teitscheid, M. Thurner, S. Töpperwein, L. Toups, J. Umstätter, C. (2026): Wissenschaftliche Evidenz als Grundlage für die Zulassung virtueller Zaunsysteme. Thünen Working Paper 297, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig. https://doi.org/10.3220/253-2026-205

