
Die Pflege von Feldgehölzen im Naturschutzgebiet Gipskarstlandschaft Hainholz wirft erhebliche ökologische Fragen auf, insbesondere durch die Praxis des Abschlegelns. Diese Methode verursacht tiefe Wunden an den Gehölzen, die das Eindringen von Krankheitserregern wie Pilzen erleichtern und die Vitalität der Pflanzen deutlich mindern. Zudem bleibt die Altersstruktur der Gehölze unverändert und verschlechtert sich im Laufe der Jahre, da keine Verjüngung stattfindet. Dies widerspricht den Grundsätzen einer nachhaltigen Heckenpflege, bei der ein mit angemessenem Werkzeug durchgeführtes abschnittsweises Vorgehen („Plentern„) oder, je nach Heckenzusammensetzung, das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“ zu empfehlen sind, um das Nachwachsen zu fördern, Krankheiten vorzubeugen und die so wichtige ökologische Funktion zu erhalten.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Verlust von Lebensräumen für bodennahe und niedrig im Gestrüpp brütende Vogelarten. In Deutschland nisten etwa 30 Vogelarten in solchen Habitaten, darunter Arten wie Zaunkönig und Heckenbraunelle. Durch die Zerstörung des Unterholzes werden diesen Vögeln wichtige Brutareale genommen, was negative Auswirkungen auf ihre Populationen hat.
Besonders problematisch ist zudem die großflächige Entfernung von Wildrosen und Weiden. Wildrosen tragen Hagebutten, eine essenzielle Nahrungsquelle für Vögel im Winter. Die Entfernung dieser Pflanzen beraubt viele Tiere ihrer Nahrung. Ebenso sind Weidenkätzchen eine der ersten Nahrungsquellen für Wildbienen, Honigbienen und andere Insekten im Frühjahr. Sie bieten Pollen und Nektar in einer Zeit, in der es nur wenige Alternativen gibt. Etwa 60 Wildbienenarten nutzen Weidenkätzchen als Nahrung, darunter zehn spezialisierte Arten. Die Entfernung der Weiden sowie die unsachgemäße „Pflege“ der Wegrandgehölze auf einer Länge von mehreren Kilometern im Naturschutzgebiet Gipskarstlandschaft Hainholz zerstört nicht nur diese wichtige Ressource für Insekten, sondern beeinträchtigt auch die ökologische Funktion der Landschaft. Eine solche Praxis steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§39), das den Schutz von Gehölzen außerhalb des Waldes vorschreibt.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die aktuelle Pflegepraxis der verantwortlichen Naturschutzbehörden im Altkreis Osterode am Harz weder den Anforderungen an den Artenschutz noch den Prinzipien einer nachhaltigen Landschaftspflege gerecht wird. Darüber hinaus werden öffentliche Mittel für den falschen Zweck verauslagt. Es wäre dringend erforderlich, die Maßnahmen anzupassen, um die ökologische Vielfalt zu erhalten und die wertvollen Funktionen der Feldgehölze langfristig zu sichern.

