Berlin – Die Aurelia Stiftung hat beim internationalen Compliance-Ausschuss der Aarhus-Konvention (ACCC) Beschwerde gegen die neue EU-Verordnung zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT-Verordnung) eingelegt. Mit der Beschwerde soll geprüft werden, ob die Verordnung gegen die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention verstößt.
Die Stiftung kritisiert, dass große Teile künftiger gentechnisch veränderter Pflanzen ohne echte Risikoprüfung, ohne wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Kennzeichnung auf den Markt gelangen könnten. Für sogenannte NGT-Pflanzen der Kategorie 1 entfalle künftig die bisher übliche Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen. Stattdessen erfolge lediglich eine Statusprüfung, bei der im Wesentlichen nur geprüft werde, ob bestimmte molekularbiologische Veränderungen vorliegen. Ob von den Pflanzen oder ihren Erzeugnissen Risiken für Umwelt, Landwirtschaft oder Gesundheit ausgehen, sei für diese Entscheidung nicht maßgeblich.
Nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) werden über 94 Prozent der künftigen gentechnisch veränderten Pflanzen in diese Kategorie fallen. Die Aurelia Stiftung sieht darin einen tiefgreifenden Systemwechsel im europäischen Gentechnikrecht.
Die Aarhus-Konvention verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten zu Mindeststandards für Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen. Der Compliance-Ausschuss kann Verstöße gegen diese Rechte prüfen. Mit der Beschwerde will die Stiftung erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger, Imkerinnen und Imker sowie Umweltverbände vor der Freisetzung neuer gentechnisch veränderter Pflanzen Gehör finden.
Die Beschwerde wird von den Anwälten Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC) vertreten.

