KOMMENTAR Rump & Salzmann, Tochter des Multimilliarden-Konzerns Knauf, warnt auf diesem Schild am Blossenberg vor herabstürzenden Ästen. Kaum 15 Meter entfernt steht ein Naturschutzschild. Während die Eule auf rotem Grund den Spaziergänger anweist, die Wege nicht zu verlassen, impliziert das R&S-Schild: Wald und Berg sind unser; hier dürfen wir sprengen, baggern, brechen. Eine seltene Pflanze pflücken, ist also verboten – eine ganze Landschaft abtragen, ist dagegen genehmigt.
Der zentrale Fehler war politischer Natur, und er fällt ins Jahr 2003. Damals endete die militärische Nutzung, und ein Stück des Südharzer Gipskarsts hätte für immer als Naturschutzgebiet gesichert werden können. Stattdessen wurde das Gelände zur Gewinnung von Gips und Dolomitgestein verkauft. Politik und Verwaltung hätten die Wahl gehabt. Doch sie haben sich für den Rohstoff, de facto für die Mega-Rendite einer einzigen Familie entschieden, statt diese europaweit einzigartige Landschaft für den ökologischen Tourismus frei zu geben. Tourismus hat wirtschaftlich zwei entscheidende Vorteile. Zum einen nährt er Hunderte Menschen und deren Familien. Zum anderen besteht geschützte Landschaft praktisch unbegrenzt – der Gipsabbau ist endlich. Die derzeit gesicherten und genehmigten Vorräte in Niedersachsen reichen noch zwischen acht und etwa 20 Jahren je nach Standort.
Seit 2003 also wird verwaltet, was nie hätte verwaltet werden dürfen. In der Flurbereinigung wurden private Grundstücke aus künftigen Abbauflächen herausgetauscht, damit Knauf zusammenhängende Flächen bekommt. Offiziell heißt das Bodenordnung. Man kann es auch „Vorleistung für den Steinbruch“ nennen.
Ein Konzern, der Gestein und Rohstoff will, tut, was Konzerne eben tun: alles, um die Verantwortlichen auf seine Seite zu ziehen. Fatal wird die Sache aber vor allem durch jene, die ihm hätten im Weg stehen müssen. Im März 2014 unterschrieben Dr. Friedhart Knolle für den BUND Westharz und Ursula Glock-Menger für den NABU Osterode eine Vereinbarung über eine „zusätzliche Kompensation aus Gründen des Artenschutzes“. Einen Monat später genehmigte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig den Dolomitsteinbruch – für die nächsten 76 Jahre.
Bis 2090 sind das drei Generationen. Die Verbände haben den Abbau zwar nicht genehmigt, das tat die Behörde. Aber sie haben ihm etwas bescheinigt, das keine Behörde ausstellen kann: das Siegel der Naturverträglichkeit. Wenn BUND und NABU unterschreiben, gilt der Konflikt als gelöst, auch in der Öffentlichkeit.
Um kritische Stimmen im Keim zu ersticken, folgten Begrifflichkeiten der Beruhigung: Da ist von Ausgleich, Ersatz, Renaturierung die Rede. Es werden ein paar Hecken gepflanzt, Blühstreifen angelegt und Obstbäume gesetzt. Doch nichts davon ist Karst. Erdfälle, Dolinen, Höhlen und Bachschwinden entstehen über geologische Zeiträume und nicht mittels Pflegeplan. Einen parzellierten Lebensraum kann man anlegen, eine Karstlandschaft nicht. Wer etwas anderes behauptet, gibt Flächenbuchhaltung als Naturschutz aus.
Selbst der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), eigentlich dem Naturschutz verpflichtet, verspricht nicht mehr als ein „langfristiges Ziel“: Die Steinbrüche sollen irgendwann wieder in Landschaftsbild und Naturhaushalt „eingegliedert“ werden. Das sind schwammige Worte, und sie verleugnen die Realität. Es brauchte Jahrzehntausende, bis sich die Gipskarstlandschaft mit ihren hochsensiblen Lebensgemeinschaften herausbildete. Weggesprengte Landschaft bleibt bewachsene Halde.
Ob jeder Bescheid formal korrekt war, ist dabei eher nebensächlich. Denn was juristisch korrekt zu sein scheint, muss nicht richtig sein. Eine Genehmigung kann jede Gesetzeshürde nehmen und trotzdem ein historisches Desaster sein. Genau das ist hier passiert.
Am Ende sieht die Rechnung so aus: Der Konzern bekommt den Rohstoff. Die Region bekommt Blühstreifen. Der NABU bekommt Schafweiden und Obstbäume. Künftige Generationen bekommen ein Loch, wo einmal ein Berg stand. Und hunderte Arten bekommen – nichts. Sie sterben einfach.

