Vom Schutzgebiet zur Sprengzone: Rump & Salzmann tauscht Naturschutz-Schilder gegen Waldwarnschilder – ein Kommentar

Durch | Juli 24, 2026
Zu Füßen des Blossenberges: R&S ersetzt Naturschutzschilder mit Warnschildern vor herabstürzenden Ästen. Credits: pugnalom

Es geschah ohne viel Aufhebens: Stück für Stück verschwanden im Naturschutzgebiet Gipskarstlandschaft bei Ührde jene Schilder, die Besuchern unter anderem verbieten, Pflanzen und Tiere zu stören oder Wege zu verlassen – und ebenso klammheimlich wurden sie von der Bergbaufirma Rump & Salzmann durch solche ersetzt, die vor herabfallenden Ästen warnen.

Zu Füßen des Blossenberges: R&S ersetzt Naturschutzschilder mit Warnschildern vor herabstürzenden Ästen. Credits: pugnalom
Zu Füßen des Blossenberges RS ersetzt Naturschutzschilder mit Warnschildern vor herabstürzenden Ästen Credits pugnalom

Wohl gemerkt: Es handelt sich immer noch um dasselbe Gebiet, nämlich den Biodiversitäts-Hotspot mit der Nummer 18, Teil des bedeutendsten und artenreichsten Gipskarstgebiets Europas. Einziger Unterschied: Vordem streng geschützt darf das Areal nun ausgebeutet werden, wozu nicht nur der Holzeinschlag, sondern auch das Abtragen von Oberboden und das Sprengen der Gesteinsformationen zählen. Letztlich wird der Härkenstein bei Ührde ebenso verschwinden wie der Blossenberg mit seinem Feldherrenhügel, von dem aus man – noch! – den Blick weit über das Osteroder Umland bis in den Harz schweifen lassen kann.

Möglich machten dieses ökologische Desaster staatliche Akteure und solche, von denen man mehr Weitblick erwartet hätte: Funktionäre der Naturschutzverbände BUND und Nabu, namentlich Dr. Friedhart Knolle vom BUND Westharz und die damalige Vorsitzende des Nabu Osterode, Ursula Glock-Menger. Auf Antrag der Bergbaufirma Rump & Salzmann hatte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig 2014 den weiteren Abbau am Härkenstein und Blossenberg genehmigt, und Knolle sowie Glock-Menger hatten den Raubbau an der einmaligen Natur mit ihrer Unterschrift unter die sogenannte Kompensationsvereinbarung besiegelt. Gerade diese Kompensationsvereinbarung war es, die die naturschutzfachliche Grundlage für die Genehmigung darstellte; sie legitimierte die weitere Landschaftszerstörung bis 2090 – einen Zeitraum über rund drei Generationen.

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