
Elon Musk hat rechtliche Schritte gegen das ZDF angekündigt. Hintergrund ist eine Berichterstattung in der Sendung „ZDFheute live“ vom 12. Juni 2026, in der dem Unternehmer vorgeworfen worden war, zusammen mit einem britischen Rechtsextremisten zu einer „Jagd auf Migranten“ durch einen rassistischen Mob aufgerufen zu haben.
Musk hatte in Wirklichkeit einen Aufruf zu friedlichen, lauten und wiederholten Protesten repostet. Das ZDF räumte später ein, die Formulierung sei unpräzise und missverständlich gewesen.
Medienrechtler bewerten die ursprüngliche Darstellung als Tatsachenbehauptung, die der Wahrheitspflicht unterliegt. Bei fehlendem Beleg drohen Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung und Schadensersatz. Öffentlich-rechtliche Sender wie das ZDF unterliegen dabei besonders strengen Sorgfaltspflichten.
Experten gehen davon aus, dass eine Klage das ZDF sowohl finanziell als auch reputativ erheblich belasten könnte. Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Medien sind immaterielle Entschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend bis mehreren Hunderttausend Euro möglich. Hinzu kämen Prozesskosten und mögliche weitere Folgen für die Glaubwürdigkeit des Senders.
Der Vorfall löst eine breitere Debatte über Sorgfaltsstandards in der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender aus.


